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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 16.12.12 15:33
Hallo zusammen,

ich habe die Tage Kava Kava aus Österreich bestellt nach Deutschland 500g der Shop war Querbeet (der wirbt auf der Seite hier, denke mal den darf ich nennen) hatte jemand schonmal Schwierigkeiten mit Bestellungen aus Österreich? Denke mal Kava verstößt gegen das AMG... Hat vielleicht schonmal jemand was aus diesem Shop bestellt und kann von Erfahrungen berichten? Eigentlich wird doch nicht kontrolliert wegen EU Recht oder? Kenn es nur das aus Ländern wie Holland Pakete stichprobenartig kontrolliert werden. Allerdings ist auch bald Silvester. Mir geht grade der Arsch auf Eis lol Würde mich echt freuen wenn jemand mal seine Erfahrungen schildern könnte.

LG
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  Geschrieben: 16.12.12 15:43
generell gibts innerhalb der EU quasi keine kontrollen, meine bestellungen sind schon bei über 15 aus NL, nie was passiert.
du meinst 50g oder? hatte den laden als sauteuer in erinnung....

EDIT:
von außerhalb der EU am besten gar nicht versuchen, ich hab 300€ blechen müssen....
ODT-i.v.-Fan im Ruhestand :)
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 16.12.12 15:55
Naja, unters AMG fällt es nur, wenn es zum menschlichen Gebrauch gedacht ist.
Du willst ja sicher nur Düngen damit ;)
Das wird mir zu pervers hier, komm Dildo, wir gehen !

"Mein Hobby nennt sich Metabolismus in seiner ausgeprägetesten Form."



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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 16.12.12 16:00
Hi Acaine,
Danke für die schnelle Antwort.
Neenee ich meine schon 500g, ja der ist mit einer der teuersten Shops die ich kenne aber auch der einzige den ich kenne der Kava anbietet. Ja Kratom hatte ich auch mal aus NL bestellt und aus Österreich häufiger Filme biggrin Dachte nur wegen Feuerwerk weil es ja wieder Richtung Silvester geht und Österreich da andere Vorschriften hat. Außerhalb der EU wäre mir auch zu kritisch...
300 Euro?! Warens RCs?
Falls du ne andere Quelle für Kava hast die du mitteilen darfst wäre ich natürlich sehr dankbar für die Info wink
Mir erschließt sich momentan leider nicht wie es sich mit Beschaffungsanfragen bei KavaKava verhält da Querbeet hier wirbt, möchte aber auch nicht gegen die Forenregeln verstoßen. Könnte mich da vielleicht mal jemand aufklären?

LG
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  Geschrieben: 16.12.12 16:49
schreib doch einfach einen chat-mod an der erklärt dir was genau du darfst und was nicht ;) und mit kava kava sollte es eigentlich keine probleme geben, schon allein weil die kontrollen nur sehr stichprobenartig sind :)
Es gibt keinen Weg zum Frieden, der Friede ist der Weg
(Mahatma Gandhi)
Ex-Träumer
  Geschrieben: 16.12.12 19:15
Das mit den "300" hat einfach generell mit dem vom Zoll/Staat festgelegten
Geldbußen zu tun...
Je nachdem (erstes "Vergehen" ,2. ,...)
Weniger Substanz-abhängig ,...eher AMG...(und was halt darunter fällt).... cry
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 16.12.12 21:53
das ganze lief dummerweise über nen kumpel.... bei dem ich mir gut vorstellen kann das er naiv irgendwas bestellt hat. ich hab auch den 30€ beim ersten vergehen vertraut, und mir keine großen gedanken gemacht....

120€ für n halbes kilo.... das is happig, aber quasi im angebot grade. grausam.... ich hab pharmazeutische extrakte da, und einen direkt aus hawaii (der wegen dem ich so viel blechen musste, bin über umwege noch mal dran gekommen).

ist schon ganz gut, aber bei mir gehts im polytoxen konsummuster halt leider zu sehr unter. hatte letztes jahr eine kapsel wo ich ne zeit sauber war, und das war ein echt nettes erlebnis.
ODT-i.v.-Fan im Ruhestand :)
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 17.12.12 17:08
Ist jetzt zwar etwas OT aber kennt sich jemand mit Querbeet bisschen aus? Hatte da bestellt, dann gestern überwiesen jetzt (seit Heute) bieten die allerdings kein Kava mehr an... Packen die bereits vor Zahlungseingang?
Hatte denen bereits ne Mail geschrieben bekomme aber keine Antwort.
Bah das macht ja schon wieder Spaß doh
Ich bestell ab jetzt nur noch Kratom glaub ich rolleyes

LG
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 06.07.14 04:20
Bin von einem Bekannten auf folgenden Artikel bezügl. der Legalität von Kava Aufmerksam gemacht worden, weiss aber nicht genau, ob das nun heisst, dass man bedenkenlos Kava bestellen kann??
Zitat:
Verwaltungsgericht Köln
Kava-Kava: Widerruf der Zulassung war rechtswidrig

Berlin - Im Jahr 2002 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstmals die Zulassungen von Kava-Kava und Kavain-haltigen Arzneimitteln (bis zu einer homöopathischen Verdünnung von D4) widerrufen. Grund war der Verdacht, dass diese Arzneimittel schwere hepatotoxische Reaktionen auslösen können. Zwischen den Herstellern und der Behörde folgte eine jahrelange Auseinandersetzung über Nutzen und Risiko besagter Präparate. Zwölf Jahre später hat das Verwaltungsgericht Köln sein Urteil im Fall Kava-Kava gefällt: Der Widerruf der Zulassung war rechtswidrig.

2001 hatte das BfArM aufgrund von Berichten von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen in Gestalt lebertoxischer Effekte bei acetonischen Kava-Auszügen ein Stufenplanverfahren eingeleitet. Es folgte der Widerruf der Zulassungen für die Phytopharmaka mit dem Kava-Kava-Wurzelstock-Trockenextrakt. Auf die hiergegen von den betroffenen Unternehmen eingelegten Widersprüche hin ordnete das BfArM sodann das Ruhen der Zulassungen an. In dieser Zeit sollten die Unternehmen weitere Studien vorlegen können, die für ihr Arzneimittel sprachen. Doch nachdem zwischen den Herstellern, ihren Verbänden – maßgeblich dem Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) – und dem BfArM über die Art des vorzulegenden wissenschaftlichen Erkenntnismaterials keine Einigung erzielt werden konnte, widerrief die Behörde die Zulassungen im Dezember 2007 erneut. Erst im Februar 2012 wies das BfArM die Widersprüche der pharmazeutischen Unternehmer zurück. Es folgten Klagen mehrerer Hersteller – nun sind die erstinstanzlichen Urteile ergangen.

Das Gericht hält die Klagen für begründet. Es führt aus, dass eine arzneimittelrechtliche Zulassung zu widerrufen sei, wenn sich das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Präparates nachträglich als ungünstig erweise. Dazu sei eine Abwägung des – belegten – therapeutischen Nutzens eines Produkts mit seinen – ebenfalls belegten – Risiken vorzunehmen. Möglich sei der Zulassungs-Widerruf, wenn feststehe, dass sich mit dem Arzneimittel keine therapeutischen Ergebnisse erzielen lassen. Bloße Zweifel an der Wirksamkeit oder eine unzureichende Wirksamkeitsbegründung reichten regelmäßig nicht aus.

Maßgeblich für die Beurteilung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses sei die Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung. Schließlich geht es um den Gesundheitsschutz. Die Bewertung, ob dieses Verhältnis ungünstig sei, unterliege der vollständigen gerichtlichen Überprüfung. Der Behörde stehe insoweit kein eigener Beurteilungsspielraum zu. Vorliegend erweise sich das Nutzen-Risiko-Verhältnis Kava-Kava-haltiger Arzneimittel nicht als ungünstig. Ausführlich legt das Gericht unter Bezugnahme auf die vorgelegten Monographien, Studien und Fallberichte (insbesondere der WHO) dar, dass die Voraussetzungen für den Widerruf der Zulassungen nicht vorgelegen hätten. Weiterhin prüft das Gericht, ob es risikoärmere Alternativen zu Kava-Kava-haltigen Arzneimitteln gibt. Dazu nimmt es einen Vergleich mit Benzodiazepin-haltigen Arzneimitteln vor, die sich im Anwendungsgebiet mit Kava-Kava überschneiden. Das Gericht verweist auf die hohe Missbrauchsrate bei Benzodiazepinen, die offensichtlich nicht einmal durch die Verschreibungsplicht auszuräumen sei. Daher könne von einer risikoärmeren Alternative nicht ausgegangen werden.

Ferner seien andere regulatorische Maßnahmen zur Risikominimierung zu berücksichtigen, die eine weitere Verkehrsfähigkeit der Produkte ohne unvertretbare Gefahren für die öffentliche Gesundheit gewährleisten. So wäre es nach § 28 Abs. 3b Satz 1 Nr. 2 Arzneimittelgesetz möglich, dass die Bundesoberbehörde auch nach Erteilung der Zulassung, im Wege der Auflage anordnet, eine Unbedenklichkeitsprüfung durchzuführen, wenn diese im Interesse der Arzneimittelsicherheit erforderlich ist. Dem stehe nicht entgegen, dass diese Befugnis erst im Oktober 2012 in das Arzneimittelgesetz eingefügt wurde, also im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung noch nicht bestand. Auch hier sei auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen. Da bislang die Anhaltspunkte für ein hepatotoxisches Risiko der streitbefallenen Produkte nicht mit der genügenden Sicherheit verifiziert werden konnte, wäre eine solche nachgelagerte Erprobung bei fortbestehender Marktfähigkeit unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten naheliegend und das gegenüber dem Widerruf mildere Mittel, heißt es im Urteil.

Das Gericht hat die Berufung zugelassen, da die Rechtssache in Bezug auf die Voraussetzungen des Widerrufs einer arzneimittelrechtlichen Zulassung wegen eines ungünstigen Nutzen-Risiko-Verhältnisses grundsätzliche Bedeutung hat. Das BfArM wertet das Urteil derzeit aus – und will dann entscheiden, ob es Berufung einlegt. Noch sind die verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen nicht rechtskräftig. Der BAH begrüßt die Entscheidungen: „Der BAH hat den Widerruf beziehungsweise das Ruhen der Zulassung von Anfang an für nicht sachgerecht gehalten“, erklärte er gegenüber DAZ.online. Aus seiner Sicht hätte es geeignete Alternativen gegeben – etwa die Unterstellung unter die Verschreibungspflicht.

Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 20. Mai 2014, u. a. Az.: 7 K 2128/12

quelle: http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/recht/news/2014/06/20/kava-kava-widerruf-der-zulassung-war-rechtswidrig/13143.html

 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 13.09.14 11:56
zuletzt geändert: 13.09.14 12:11 durch Murmeltiersalbe (insgesamt 1 mal geändert)
Hey,

es gab in den letzten Monaten einige Neuigkeiten, die die Hoffnung des Comebacks von Kava als zulässiges "Arzneimittel" wieder aufflammen lassen:

Das Verwaltungsgericht Köln hat vor Kurzem enschieden, dass der Widerruf der Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Jahr 2007 rechtswidrig war.

Das BfArM wehrt sich noch mit Händen und Füßen gegen dieses Urteil (möglicherweise spielt hier der Lobbyismus der Pharmaindustrie mit seinen Benzodiazepinen eine Rolle?) und hat eine Verlängerung ihrer Stellungnahme dazu afair um mehrere Monate erwirkt.

Die damaligen Hersteller von pharmazeutischen Kava-Produkten sind jedoch nur teilweise an einer Neuauflage interessiert, da ihre Zulassung teils abgelaufen ist oder erneuert werden muß.

Die Marktführer von vor 2002 (Müller Göppingen etc.) zeigen jedoch durchaus Interesse, die damaligen Produkte wieder auf den Markt zu bringen.

Ich bin sehr gespannt, vielleicht dürfen wir tatsächlich in einigen Monaten oder Jahren auf ein Comeback von Kavain-haltigen Präparaten in den Apotheken hoffen - was das Risiko für Angst- und Panikpatienten deutlich minimieren würde, in eine Benzoabhängigkeit zu rutschen.

Am Status von Kava und kavainhaltigen Produkten in BRD als Arzneimittel ändern diese Prozesse jedoch zur Zeit nichts, darum besteht nach wie vor das Risiko, bei der Bestellung von Kava-Produkten aus Nicht-EU-Ländern eine Geldstrafe zu kassieren.
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  Geschrieben: 13.09.14 20:44
zuletzt geändert: 14.09.14 08:53 durch unknown name (insgesamt 1 mal geändert)
Also mein Hausarzt "verschreibt" das gerne- wurde aber immer aus den Niederlanden geliefert wenn ich mich nicht täusche.


// mir schwirrt ständig der Name "Vita Basix" im Kopf herum, auch mit der Schreibweise. Naja man könnte da mit einem Formular einiges bestellen, bis auf Melantonin war, so glaube ich, alles nicht verschreibungspflichtig oder wie man in diesem Fall da zu sagt.


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  Geschrieben: 18.09.14 17:02
zuletzt geändert: 18.09.14 17:12 durch Murmeltiersalbe (insgesamt 1 mal geändert)
Hey unknown,

dann sollte es sich entweder um ein homöopathisches Produkt handeln, oder Dein Hausarzt hat sich möglicherweise strafbar gemacht (Kava Kava ist als Arzneimittel in der gesamten EU nach wie vor nicht mehr zugelassen - also auch in den Niederlanden nicht). Einige Staaten sehen die Kontrollen allerdings etwas "lockerer" als BRD, sofern das Kava-Produkt eindeutig nicht zum menschlichen Konsum vertrieben wird und das auf der Verpackung kenntlich gemacht wird.

Was es mit diesem Vitabasix-Produkt auf sich hat, kann ich leider nicht beantworten, da ich das noch nie in den Händen hatte. Sonderbarerweise wird das ja auch über eine bekannte, weltweit und auch in BRD operierende Plattform angeboten. Jedenfalls vermute ich, daß der Kavalacton-Gehalt in diesem Präparat nicht standardisiert bzw. sehr niedrig oder gar homöopathisch angesiedelt ist, da der jeweilige Händler sicher keine Verstöße gegen das AMG eingehen will.

Afair sind im Netz über dieses Vitabasix-Produkt nur enttäuschte Reviews zu finden. Ordentlich standardisiertes Kavain oder auch traditionell zubereitetes Wurzelpulver als Kava-Emulsion wirkt sehr zuverlässig und mächtig angstlösend, das darf man glauben - das haben auch längst die Pharmalobbyisten längst gecheckt.
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  Geschrieben: 13.06.15 16:17
Völlig irre und überfällig - Kava scheint in BRD seit April 2015 durch die BfArm wieder legalisiert worden zu sein!

Thx Mr Schmidt!
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  Geschrieben: 13.06.15 18:55
nice, vor ein paar monaten habe ich da mal was gehört, möglicherweise sogar hier. ging dann aber wohl unter...

na auf alle fälle wunderbar, und verdammt unverhofft! da gibts doch tatsächlich mal eine positive wendung in sachen legalisierung. smile
 
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  Geschrieben: 01.04.16 02:49
Kann mir jemand bestätigen, dass der Erwerb nicht geahndet wird. Also falls bei mir mal was beim Zoll hängen bleibt. Weil dann werde ich aus den USA etwas ordern! Bin für jede Antwort dankbar. GKE - der einzige europäische Händler - hat nämlich Preise, da rollen sich mit die Fußnägel... aber bis zum Hals. Ein Import aus den Staaten oder den Fijis/Vanuatu lohnt sich denke ich mehr! Wer also was weiß, bitte melden!

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