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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 11.09.09 10:00
hmm. Okay. Muss ich dran denken wenn wir das nächste mal in NL sind.

Wieder mal zurück zum ursprünglichen Topic:
Ich werde mich am Wochende mal hinsetzen und einen Brief an das Polizeirevier schreiben, in dem ich die Löschung meiner Erkennungsdienstlichen Daten beantrage. Kann ja nichts schaden und vielleicht habe ich ja Erfolg.
Nun frage ich mich was ich als Grund angeben soll bzw. ob ich überhaupt einen Grund angeben muss.

Ich wurde noch nie verurteilt wegen irgendwas und hatte mit der Polizei nur wegen Kleinigkeiten zu tun. Ich fühlte mich während der Aufnahme der Erkennungsdienstlichen Daten diskriminiert und meine Menschenwürde verletzt. Außerdem will ich aus Weltanschaulichen Gründen in keiner Datei geführt werden die nicht sein muss und durch mein zu vernachlässigendes kriminelles Potenzial ist es vollkommen unnötig in der Datenbank der Polizei zu sein.
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 11.09.09 12:38

§29 RZ 802 ff.

Das deutsche Strafrecht ist vom dem Prinzip der Straflosigkeit von Selbstschädigungen beherrscht. Wer mit BtM ... seine Gesundheit schädigen, .... bleibt ebenso straflos wie derjenige, der gegen seine heilbare Krankheit nichts unternimmt, weil er sterben will.

...
Die verschiedenen Konsumformen wie Essen, Trinken, Schlucken, Schnupfen, Rauchen, Injizieren, Inhalieren, Schnüffeln etc erfüllen also weder den Tatbestand des Erwerbs noch des Besitzes.

...
Strafbarer Besitz ist nicht jeder Zugang zu BtM, sondern nur, wenn dem Konsum eine eigene Verfügungsmacht vorausgeht, nur wenn dem Konsum eine Anlegung von BtM-Vorrat vorausgeht.

...
Mangels Herbeiführung und Aufrechterhaltung eines Herrschaftsverhältnisses liegt aber noch kein Besitz vor, wenn der Täter von einem Dritten das BtM nur zum sofortigen Genuß erhält und er tatsächlich auch sofort zu sich nimmt (BGH ...)

...
Das Mitrauchen von Haschischzigaretten ist nur dann strafbarer Mitbesitz, wenn eine Raucherrunde die BtM gemeinsam bezahlt, angeschafft und geraucht hat (OLG Karlsruhe ...). Bei einer Haschischraucherrunde ist zu unterscheiden: Ein Gastgeber, der allein oder gemeinsam mit anderen Haschisch hat anschaffen lassen, bezahlt und aufbewahrt hat, besitzt. Läßt er einen Joint an einen nicht besitzenden Gast weiterkreisen, so gibt er zwar keine BtM ab, überläßt aber eigenhändig oder mittelbar durch andere Teilnehmer der Runde BtM allein oder mittäterschaftlich zum Gebrauch (...).

...
Ein nicht Haschisch besitzender Gast, der den Joint an einen Besitzer reicht, kann mangels Besitzes auch nicht zum Verbrauch überlassen, sondern konsumiert straflos und gibt an den Besitzer weiter oder zurück (...). Ein nicht Haschisch besitzender Gast, der den Joint an einen ebenfalls nicht Haschisch besitzenden Gast weitergibt, konsumiert, besitzt aber nicht, überläßt zum Gebrauch...”

Körner Kommentar zum Betäubungsmittelrecht, Arzneimittelrecht §29 RZ 802 ff.

 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 11.09.09 13:55
zuletzt geändert: 13.09.09 18:00 durch smoof (insgesamt 1 mal geändert)
Zitat:
Auch im Ausland unterliegen Deutsche noch immer dem deutschen Strafgesetzbuch (Stichwort Auslandsstraftat).
Nich wirklich oder? gibts auf der ganzen Welt ein anderes Land das glaubt mit sowas durchzukommen? eek und folgendes geht and den Deutschen Staat: *bildzensur*:P you!
FarbFlash!
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 11.09.09 14:18
@Sognatore:
Wie kommt denn dann meine Anzeige zustande ?
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 11.09.09 14:56
zuletzt geändert: 12.09.09 12:10 durch drizz (insgesamt 1 mal geändert)
ganz einfach weil die polizei ehh nichts inner birne hat, die meinen die können sich alles erlauben und haben eigentlich nicht wirklich mehr ahnung als wir.

die anzeige kann ja zustande kommen aber die wird bzw. MUSS fallen gelassen werden.
 
Kommentar von drizz (Traumland-Faktotum), Zeit: 12.09.2009 12:10

Bitte denkt an euren Umgangston. Beleidigungen, egal gegen wen, müssen hier nicht sein-das könnt ihr doch bestimmt auch dezenter ausdrücken. ;-)
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 11.09.09 16:06
Tatsächlich wurde sie Fallen gelassen (von der Verfolgung abgesehen). War nur ein Mikriges Blättchen von der Staatsanwaltschaft Tübingen.

Ich werde jetzt den übelsten Freudenstanz aufführen den die Welt je gesehen hat und dabei vor Freude jauchzen 10 Dübel auf einmal rauchen (Ironie) und währendessen eine Deutschlandfahne verbrennen (Vorsicht Ironie).... Dann geh ich nochmal zu denen und Pinkel in nen Becher und das dann immer wieder und wieder. Bis mein Pipi die Aservatenkammer des Bullenreviers überflutet. (Immernoch Ironie)
Juchheisassa !
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 11.09.09 16:56

Sognatore schrieb:
ganz einfach weil die polizei ehh nichts inner birne hat, die meinen die können sich alles erlauben und haben eigentlich nicht wirklich mehr ahnung als wir.

die anzeige kann ja zustande kommen aber die wird bzw. MUSS fallen gelassen werden.



Word.
Werden bei der Ausbildung nur mit Mist gefüttert das wars und meisten sind die Bullen nicht aktuell mit den Gesetzten...
> Drogen?
Ex-Träumer
  Geschrieben: 11.09.09 18:09

smoof schrieb:
gibts auf der ganzen Welt ein anderes Land das glaubt mit sowas durchzukommen?



Natürlich. Fast alle Staaten handhaben das zumindestens in der Theorie so.
 
Ex-Träumerin



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  Geschrieben: 11.09.09 20:04
Und wieder was gelernt, Sinn und Zweck des Forums erfüllt *g.
Ich denk noch an Dich Joker...
Abwesende Träumerin



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  Geschrieben: 20.09.09 20:25

MoinMoin schrieb:

smoof schrieb:
gibts auf der ganzen Welt ein anderes Land das glaubt mit sowas durchzukommen?



Natürlich. Fast alle Staaten handhaben das zumindestens in der Theorie so.



Jup
zB Austauschschüler aus den usa dürften rein rechtlich auch keinen Wein/Bier trinken
wenn sie unter 21 sind
...fragt sich nur warum die gruppe , die ich kennenlernen durfte , eine Brauerei besucht hat ;P
*hüstel*

 

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