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Autor | Beitrag |
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Traumländer
dabei seit 2010 469 Forenbeiträge 2 Tripberichte | Geschrieben: 03.08.10 12:15 |
finde das mit den schnelltests ist keine gute idee da die sehr oft fälscherlicherweise einen positiven Test liefern selbst wenn du clean bist. Meine meinung ist immer jegliche art von schnelltests verweigern und eine Blutentname zu machen, da dies auch ein Risiko für die Polizisten darstellt. Denkst du, dass sie die Gedanken genommen haben, die wir gedacht haben und wollen dass wir denken, dass die Gedanken die wir gedacht haben, die Gedanken sind, die wir jetzt denken, denkst du das? Was,Wie,Wo? Wer bin ich? Wer hat mein Gehirn geklaut? | |
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Abwesender Träumer
dabei seit 2010 17 Forenbeiträge | Geschrieben: 03.08.10 14:08 |
Das Prob ist, dass ich solche bagatellangaben schlecht machen kann, da wahrscheinlich kauf etc. beobachtet wurde, da die herren polizei den pusher höchstwahrscheinlich observiert haben, und zwar schon länger!!! der ist jetzt auch hochgegangen letztens, aber net direkt wegen uns, der mann hat nämlich ca. 150 aussagen gegen sich stehen, selbst drans schuld wenn ihr mich fragt hat einfach an jeden verkauft! ich persönlich war da nie persönlich( schon allein weil ich "moralische" probleme habe einfach bei jemanden zu klingeln den ich nicht kenne, wobei es bei ihm egal wär, und auf der anderen seite weil´s mir im grunde auch zu heikel war weil er so fahrlässig mit der sache umging), an dem tag hatte ich halt n kolleg getroffen und da wir beide zeit hatten bis büsse und züge fahren würden ham wir uns halt überlegt mache mer noch ein´! und im endeffekt habe ich in sicherer entfernung(dachte ich) gewartet während mein kolleg halt den herrn besucht hat! danach warn wir halt in ner ecke wo ich schon tausendmal aus diesem grund war, nur diesmal kamen halt zwei zivis hinterher, bzw. einer hinterher und einer entgegen!!! deswegen kann cih schlecht sagen dass hätte mir irgendne partybekanntschaft untergeschoben. prinzipiell hab ich ja gar nix gekauft, das bissl was ich dabei hatte hab ich mir im endeffekt auch nur "borgen" lassen vom kolleg, da ich zu dem zeitpunkt keine kohle dabei hatte!!! Mich würde halt jetzt noch mal etwas genauer interessieren, wie ich den cops am besten absage, dass ich nicht zur vernehmung erscheinen werde! FAx?, Telefon?, persönlicher besuch? | |
Ex-Träumer
| Geschrieben: 03.08.10 14:26 zuletzt geändert: 03.08.10 14:38 durch (insgesamt 1 mal geändert) |
Gar nicht. Brauchst du nicht. Einfach ignorieren, das ist dein gutes Recht und darf auch nicht gegen dich verwendet werden. Falls sie bei dir anrufen sollten auflegen, wenn sie vorbeikommen Türe zu. Wäre ja noch schöner, wenn die Bullen dir diktieren könnten wann du wo zu sein hast. Wenn sie eh genug Beweise gegen den Ticker haben, dann dürfte aber sowieso kein Interesse daran bestehen irgendetwas aus dir herauszubekommen. Also wie gesagt Ruhe bewahren und erstmal Brief von Staatsanwaltschaft oder Gericht abwarten. | |
Geschrieben: 03.08.10 15:03 | |
@god is a psychonaut genau so isses! Opium für`s Volk ! | |
Ex-Träumer
| Geschrieben: 03.08.10 16:23 |
 http://video.google.com/videoplay?docid=-199979126191267419# es geht zwar um Hausdurchsuchungen aber es sollte einige deiner Fragen kompetent beantworten. Liebe Grüße | |
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Abwesender Träumer
dabei seit 2010 17 Forenbeiträge | Geschrieben: 03.08.10 18:13 |
merci sehr informativ | |
Traumland-Faktotum
dabei seit 2005 3.127 Forenbeiträge 1 Galerie-Bilder | Geschrieben: 04.08.10 16:31 |
da du dich in einem laufenden verfahren befindest und in deutschland die unschuldsvermutung gilt, müssen die dir die straftat nachweisen. es gibt zwar eine wahrheitspflicht, jedoch keine redepflicht. du solltest dich passiv verhalten. nix sagen, nichts erklären. haben die einen unanfechtbaren beweis, dass du eine substanz konsumiert hast? (blutscreening! urin oder wischtests sind nicht zulässig, da sie zu unpräzise sind.) die frage zum thema führerschein ist nämlich, ob du die substanz konsumiert hast, bzw. deine fahrtüchtigkeit aufgrund gelegentlichen konsumes überhaupt noch gegeben ist. das fällt dann unter "trunkenheit im straßenverkehr". dass der nachgewiesene konsum den besitz nachweise, ist genau so falsch wie dass der nachgewiesene besitz den konsum nachweise. und der nachgewiesene konsum ist der part, der zwar an für sich keine straftat, allerdings den zweifel an deiner allgemeinen fahrtüchtigkeit darstellt. (ich bin laie. gerade bei rechtsfragen kann und will ich keine garantie der richtigkeit meines beitrages garantieren!!!) to heroes, professionals, to those who protected the world from nuclear disaster. in honour of the 20-th anniversary of shelter object construction. | |
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Abwesender Träumer
dabei seit 2010 17 Forenbeiträge | Geschrieben: 04.08.10 17:17 |
Also ich werde auf jeden Fall den Termin morgen schwänzen und auch morgen gleichmal mit einem Anwalt telefonieren, nicht um mich schon vertreten zu lassen sondern erst mal um mich bei ihm noch mal zu informieren! | |
Abwesender Träumer
dabei seit 2010 16 Forenbeiträge | Geschrieben: 04.08.10 23:18 |
Kurze Anmerkung: bei den vielen Leuten hier, die meinen, Ahnung vom "richtigen" Vorgehen zu haben, ist es im Zweifel doch besser einen Anwalt zu befragen. Ich bin selbst einer, und halte mich trotzdem zurück mit irgendwelchen Pauschalangaben, da es immer auf den konkreten Einzelfall ankommt. Aber eines sollte doch richtig gestellt werden, da es immerhin von einem Mod kommt: Es gibt für Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren weder eine Redepflicht, noch eine Wahrheitspflicht (letztere gilt nur für Zeugen und Sachverständige) - kurzum: der Beschuldigte oder später Angeklagte darf lügen, dass sich die Balken biegen - das ist sein gutes Recht in der Strafverteidigung! Gruß | |
Traumland-Faktotum
dabei seit 2007 563 Forenbeiträge 1 Tripberichte | Geschrieben: 04.08.10 23:20 |
sofern er nicht vereidigt wird... Wie würde es euch gefallen durch den Fleischwolf gedreht und in den eigenen Arsch gesteckt zu werden? ॐॐॐOm mani padme humॐॐॐ ॐTeyata om bekanze Bekanzemaha bekanze Radza samudgate sohaॐ | |
Abwesender Träumer
dabei seit 2009 471 Forenbeiträge | Geschrieben: 05.08.10 00:54 |
Child of the night schrieb:
sofern er nicht vereidigt wird...
"Als Angeklagter bleiben Sie unvereidigt" Das hör ich jedenfalls in jeder Gerichtsshow, die ich sehe | |
Abwesender Träumer
dabei seit 2010 16 Forenbeiträge | Geschrieben: 05.08.10 08:06 |
Child of the night schrieb: sofern er nicht vereidigt wird... ... was für ein Blödsinn, ehrlich! Wie mein Vorredner aus einer dieser Gerichtsshows richtig weiß: Der Angeklagte wird nicht vereidigt! Andernfalls wäre sein Schweige- und "Lügerecht" völlig wertlos! nochmal@Mother Superior: wenn du wirklich handfeste Info willst, dann frag einen Anwalt (auch Online möglich) | |
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Abwesender Träumer
dabei seit 2010 17 Forenbeiträge | Geschrieben: 05.08.10 12:16 |
mhhz erste hürde hab ich also hinter mir!!! musste leider hingehen weil ich sonst wahrscheinlich obdachlos wär (ellis :-() bin also dahin um zu sagen dass ich nix sagen werde, es wurde natürlich versucht zu kitzeln aber bin bei meinem schweigen geblieben musste halt nur nochmal personalien korrigieren lassen und im endeffekt auch leider meine fingerabdrücke dalassen, wobei mich das eher weniger stört ich denk ma ich hab in nächster zeit nicht vor diese auf ner mordwaffe zu lassen(geschweige denn eine benutzen;-) oder irgendwo einzubrechen^^ mein auto hab ich aus reiner paranoia n kilometer vom präsidium weggeparkt, und mich eigtl recht freundlich verhalten, den pissbecher den der herr KOK demonstrativ auf seinen schreibtisch gestellt hatte während ich meine abdrücke gelassen hab hab ich ganz einfach nicht beachtet obwohl sein blick manchmal drauf gefallen ist. ansonsten dumpfer augenkontakt und meine schätzung mit 0, 3 war richtig!!! nja warte halt jetzt auf die hoffentliche einstellung und schmachte weiter um evtl ärztliche gutachten zu überstehen!!!!!!!! | |
Traumländer
dabei seit 2010 469 Forenbeiträge 2 Tripberichte | Geschrieben: 05.08.10 12:44 |
Quelle Der Text war wohl: http://www.zeitung.org/zeitung/0,2123,129116-1-169_0_0,00.html Polizei unterliegt 17-Jährigem bei Rechtsstreit Weidener wollte nach Drogen-Bagatelldelikten nicht ins "Verbrecheralbum" - Mit Klage in Regensburg Erfolg Weiden. (wl) Mit Erfolg setzte sich ein 17-jähriger Weidener gegen die erkennungsdienstliche Behandlung durch die Polizei mit einer Klage beim Verwaltunsgericht Regensburg zur Wehr. Die Maßnahme war wegen einiger Drogenvergehen des Jugendlichen per Bescheid angeordnet worden. Das Gericht gab dem Kläger recht: Der "Eingriff in die Persönlichkeitssphäre" stehe in keinem Verhältnis zum Bagatellcharakter der Drogendelikte. Der 17-Jährige hatte sich Ende 2002 mit der Post einige Gramm Marihuana und Haschisch aus Potsdam schicken lassen. Zudem war er an der österreichisch-schweizerischen Grenze mit vier Gramm Marihuana erwischt worden. In Vernehmungen hatte er zugegeben, zuweilen etwas "Gras" zu konsumieren. Beide Verfahren waren gegen geringe Geld- bzw. Arbeitsauflagen eingestellt worden. Dennoch blieb der Mann im Fadenkreuz der Drogenfahnder. Mit einem Bescheid ordnete die Weidener Kripo im Dezember 2002 seine erkennungsdienstliche Behandlung an, wogegen er Widerspruch einlegte. Diesen wies das Polizeipräsidium Niederbayern/Oberpfalz acht Monate später (!) zurück. Vertreten von seinen Eltern, erhob der Weidener über die Kanzlei Dr. Rittmann und Kollegen Klage zum Verwaltungsgericht. Darin wurde ausgeführt, dass es sich um "Jugendsünden" gehandelt habe, weshalb die Verfahren auch eingestellt worden seien. Inzwischen sei der Jugendliche weg von Drogen. Die mit einer erkennungsdienstlichen Behandlung verbundene Stigmatisierung laufe dem Erziehungszweck des Jugendgerichtsgesetzes zuwider und sei nur bei gewerbs- oder gewohnheitsmäßigen Rückfalltätern angezeigt. Die Polizei sah es anders: Auch beim Kläger bestehe Wiederholungsgefahr. Die Dunkelziffer bei Drogendelikten sei enorm hoch und es bestehe ein erhebliches öffentliches Interesse an deren Aufklärung, so begründete der beklagte Freistaat Bayern seinen Antrag auf Klageabweisung. "Beschämend" Für den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts war der Bescheid der Polizei schlicht "rechtswidrig". Die angeordnete Maßnahme wirke grundsätzlich "beschämend, erniedrigend und entwürdigend". Dafür spreche auch die im Volksmund gängige Bezeichnung "Verbrecheralbum". Ein solch schwerer Eingriff in die Persönlichkeitssphäre sei nur bei erheblichen Straftaten zulässig. Die "Anlasstaten" des Klägers erfüllten diese Voraussetzungen bei weitem nicht. Bereits im Vorfeld des Gerichtsentscheids war dem Polizeipräsidium eine Niederlage beschert worden. Es hatte sich darüber beschwert, dass die Kammer die Sache einem Einzelrichter übertragen hatte. Dieser Richter teilte der Beklagten mit, dass seine Entscheidung von den Richterkollegen in Vorbesprechungen mitgetragen worden sei. Die Polizei möge sich eine Verärgerung über die Entscheidungspraxis des Gerichts verkneifen. Es sei dessen Aufgabe, den Bürger vor überzogenen staatlichen Eingriffen schützen. Es spreche für sich, dass "serienweise" erhobene Klagen gegen erkennungsdienstliche Maßnahmen Erfolg gehabt hätten. Der Erlass von rechtswidrigen Anordnungen dürfe nicht zum Regelfall werden. Deren Häufung, besonders nach dem Wechsel in der Leitung des Sachgebietes, gebe "zu denken", so der Richter. Forum/images/graemlins/icon14.gif Moral von der Geschicht: Erkennungsdienstliche Behandlung verweigern. Notfalls Anwalt nehmen. Ich denke das mit den Fingerabdrücken hättesd du nicht machen müssen. Selbst wenn es dir egal ist denke ich gibt es den Beamten kein Recht dich wie einen Verbrecher zu behandeln. Ich finde es ist ein zu großer Eingriff in deine persönlichkeitssphäre! Denkst du, dass sie die Gedanken genommen haben, die wir gedacht haben und wollen dass wir denken, dass die Gedanken die wir gedacht haben, die Gedanken sind, die wir jetzt denken, denkst du das? Was,Wie,Wo? Wer bin ich? Wer hat mein Gehirn geklaut? | |
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Abwesender Träumer
dabei seit 2010 17 Forenbeiträge | Geschrieben: 05.08.10 14:53 |
was soll ich im nachhinein dran ändern???? | |
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