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Abwesender Träumer



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Homepage ICQ
  Geschrieben: 13.10.10 10:48
also ich hab ehrlich gesagt noch nie von einem guten anwalt gehört, der eine beratungsstunde kostenlos macht. ich hab eher was von 300+ euro gehört, bei guten anwälten (hab ganz gute beziehungen in eine kanzlei).
würde mich aber grundsätzlich auch auf eine hd vorbereiten, man weiß ja nie. d.h. auch alle illegal heruntergeladenen sachen vom pc entfernen/woanders lagern, falls welche vorhanden sind. 70% aller illegalen kopien von rechtlich geschützen produkten werden bei hausdurchsuchungen gefunden, die wegen drogen stattfinden. zumindest war das vor zwei oder drei jahren noch so. und das ist meistens teurer als die strafen für den besitz von kleinen mengen btm.
meines wissens kommt eine solche lappalie nicht ins führungszeugnis.
das mit dem analysieren ist so eine sache, darauf verzichtet die polizei sehr gerne. und wie sollte sie auch 20 samen analysieren, die gar nicht mehr vorhanden sind. falls sie andere samen als verlgeich verwenden lässt sich das sicherlich anzweifeln, die wirkstoffkonzentration schwankt ja.
wenn das dein erster kontakt mit gevatter staat ist solltest du dir jetzt erstmal nicht so große sorgen machen. nur eben auf eine hd vorbereiten, für alle fälle.
This is the type of arrant pedantry up with which I will not put.
Ex-Träumer
  Geschrieben: 13.10.10 11:00
Falls du HartzIV beziehst, oder anderweitig erwerbslos bist, kannst du dir beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungsschein holen und damit zu einem Anwalt gehen und ein Beratungsgespräch führen.

 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2007
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  Geschrieben: 13.10.10 11:42
Also laut Rätsch enthält Chacruna ca. 0,3% DMT. Was bei einer Menge von 20g ca. 60 mg ausmachen würde (es sei denn ich habe mich nu verrechnet, aber das sollte passen). Also verdammt wenig im Endeffekt.

Ja, mit dem Anwalt muss ich nu abwarten... Warte auf Antwort.

Und nein, ich beziehe kein Hartz-IV, jedoch BAföG, denke das zählt nicht, oder?

Bezüglich der HD: Hier ist alles tutti. Wäre zwar echt doof und stressig aber finden wird man hier nichts.

Nochmals danke für die Antworten, bauen einen echt auf.

Liebe Grüße
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2010
121 Forenbeiträge

  Geschrieben: 13.10.10 22:24

perversion schrieb:
Hm, wird das dann später auch im Führungszeugnis der Polizei erscheinen? Wenn ja dann jetzt schon mal: gute Nacht.

Ich werde nochmal schauen ob ich einen Anwalt bekomme, der eine günstige Erstberatung macht.

Mich würde noch interessieren wie das jetzt gleichgestellt wird. 20 Chacruna = 20g DMT? Ich hoffe nicht.

Liebe Grüße



Einen Eintrag ins Führungszeugnis gibt es nur, wenn man vorbestraft wird, und das hängt von der Anzahl der Tagessätze ab.
Soweit ich weiß ist die Grenze da 90 Tagessätze, kann sich aber auch geändert haben. (bzw. vielleicht irre ich mich da jetzt auch)
Beim ersten Vergehen bleibt der Richter aber selbst in Bayern meist darunter, zumindest in den Fällen die mir bekannt sind.
 
Abwesender Träumer

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ICQ Skype
  Geschrieben: 13.10.10 23:17
wegen 2 jahre altem dmt... und dann noch wegen so einer wizigen Menge... Meingott das ist wirklich eins der größten Zeugnisse von Lächerlichkeit dieses Staates.

Und soweit ich weiß darf man doch die Pflanzenteile dieser Pflanzen besitzen, solange man sie nicht vorhat zu konsumieren oder?... ich meine DMT findet man in rauhen Mengen auf jeder ökologisch intakten Weide...

Noch dazu würde doch keiner an das Einnehmen von DMT-Haltigen Pflanzen denken, die waren doch mit sicherheit nur für rituelle räucherungen...

Jeder halbwegs gescheite richter würde das verfahren sofort fallen lassen

mfg M3ph
Long live the almighty Bunghole!
Abwesender Träumer



dabei seit 2010
58 Forenbeiträge

  Geschrieben: 13.10.10 23:31
war das dmt damals schon im btmg aufgelistet? wenn nicht dann können die dir garnix. du bist ja seitdem nicht mehr aufgefallen was btmgs angeht oder? die können dich nich wegen zeugs verknacken, das zu dem zeitpunkt des erwerbs noch legal war. dadrauf kannste dich berufen lies doch ma in so nem jura forum is manchma ganz interessant^^.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 13.10.10 23:35
perversion schrieb:
- Steppenraute Saatgut (Menge 1)
- 10g Kratom (Menge 1)
- 10g Kratom Thai Quali (Menge 1)
- 20g Chacruna (Menge 1)

Ich bin wirklich schockiert! Irgendwas will dieser Staatsanwalt wohl jedem ehemaligen Kunden von DH anhängen. Anderen Kunden wird ein Verstoß gegen das AMG vorgeworfen, weil sie ab und an 50-100g Kratom dort gekauft haben.
Ich hab selbst Angst, dass bei mir auch demnächst so ein Brief kommt...
Oder ich bekomme gleich ne HD weil ich Kakteensamen gekauft hab, die ich allerdings bis heute noch nicht gesät habe. Die werden mich sicher gleich mal nen Tag in die Eiserne Jungfrau stecken um mir zu entlocken wo ich die imaginären Kakteen versteckt hab.. cry
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 14.10.10 00:01
polizisten interessieren sich afaik einen scheiss für mp3 datein, die sich aufm pc befinden. dennoch sollte man natürlich einfach alles mal schön verschlüsselt haben. eine weitere externe festplatte, auf der halt der ganze "büro/bürokratiescheiss, persönliche kram" den man immer mal so braucht, immer mal wieder zwischengespeichert wird und außerhalb möglicher durchsuchungsräume gelagert wird, macht ebenfalls sinn. denn wenn einem der pc, auf dem alles wichtige ist, abgezogen wird, steht man doof da.

da jetzt sicher wieder ne klagewelle abgeht und ner menge leuten der weiterverkauf von kratom unterstellt werden wird (verstoß gegen amg): das ist das äquivalent zur dem gbl bust damals. nichts an kratom ist verboten, außer man verkauft es als dröhnung weiter, dann kann einem wegen verstoß gegen das amg ans bein geschissen werden. d. h. spätestens vor gericht wirds eingestellt, weil die staatsanwaltschaft dir den verkauf nachweisen muss. das wird sie bei wohl niemandem hinbekommen, da nunmal keiner sein kratom spurenerzeugend weiterverkauft. wenn dann noch ne verurteilung kommt, dann wegen der "zufallsfunde" bei nem eventuellen späteren spontanen bust der person.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 14.10.10 00:09
Bräuchten die rein theoretisch keinen Grund um den PC zu beschlagnahmen?
Eine Bestellung von ein paar Kräutern oder Samen übers Internet könnte da doch bestimmt nicht angeführt werden.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 14.10.10 00:20

DeadHead schrieb:
Bräuchten die rein theoretisch keinen Grund um den PC zu beschlagnahmen?
Eine Bestellung von ein paar Kräutern oder Samen übers Internet könnte da doch bestimmt nicht angeführt werden.



dein pc ist tatwerkzeug. du hast die bestellung darüber abgewickelt, außerdem wird davon ausgegangen, dass sich in deiner emailhistory beweise befinden. zum beispiel der kontakt mit dem supplier. den pc bekommt man nach diesen drogen-hds im zusammenhang mit onlineshops meist auch mit der begründung: "tatwerkzeug" nicht wieder. so ists einem guten freund ergangen.
übrigens bekommt man andere beschlagnahmte vollkommen legale dinge (kontoauszüge) wieder (auch ohne anwaltskosten), wenn man nach abzahlen der strafe einen brief an die staatsanwältin schreibt. diese hat direkt am nächsten tag veranlasst, dass die polizei die sachen vorbeibringt. war auch schon monate nachdem die strafe bezahlt war, von selbst kommt das eher selten. im brief kannste dann erwähnen, dass du dir gerne weitere kosten sparen möchtest und dich deshalb persönlich an sie wendest, am besten du erwähnst, dass der richter während des prozesses noch erwähnte, dass legale sachen ja zurückgegeben werden könnten, so solltes auch gewesen sein, wenn dus erwähnst.
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2010
302 Forenbeiträge

  Geschrieben: 14.10.10 00:38
Wenn das jetzt wirklich auch mit Kratom losgeht, dann wird doch hier mindestens jeder 2. angeschrieben. Ich verstehe nur nicht den Aufwand, man wird ja den vorgeworfenen Handel sowieso nicht nachweisen können, und der Besitz ist nun mal nicht strafbar, das heißt am Ende wird doch eh alles fallen gelassen.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 14.10.10 01:21

kabeljau schrieb:
Wenn das jetzt wirklich auch mit Kratom losgeht, dann wird doch hier mindestens jeder 2. angeschrieben. Ich verstehe nur nicht den Aufwand, man wird ja den vorgeworfenen Handel sowieso nicht nachweisen können, und der Besitz ist nun mal nicht strafbar, das heißt am Ende wird doch eh alles fallen gelassen.



bisher dann ja auch nur bei leuten die in dem genannten shop bestellt haben... mit diesen dauernden anklagen für jeden kleinscheiss grindet man halt den konsumenten, der halt nicht bei jeder durchsuchung mal eben nen tausi locker hat für nen anwalt. ohne dauernd n anwalt im gepäck, wird man nämlich gewaltig übern tisch gezogen und wirkliche gerechtigkeit bzw. nen ausgleich für verletzung deiner grundrechte bekommste ohne anwalt schonmal garnicht.

kabeljau: bei den durchsuchungen wird halt auf illegale zufallsfunde spekuliert. wenn dir bei sturm mal grünes krümelzeug durchs fenster in die wohnung geflogen ist und das gefunden wird, dann hat sich für den staatsanwalt das ganze geile vorgehen doch wieder super bestätigt und von irgendeiner verletzung der grundrechte usw. wird dann schon garnichtmehr gesprochen, schließlich hat man den drogi dann ja überführt und die hausdurchsuchung hat ein "vorzeigbares" resultat hervorgebracht... selbst wenn man sich gegen die hd solange durchklagt, bis endlich feststeht, dass sie rechtswidrig war, hat man höchstens seine würde wieder, wegen dem krümelzeug bekommste trotzdem ne klage, da es hier kein beweismittelverwertungsverbot gibt.

ne 0815 rechtschutz ist für studenten und azubis ja nun nicht so teuer. ne rechtschutz, die strafrecht beinhaltet, sollte doch eigentlich auch dann nicht mehr als das doppelte kosten oder?
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2010
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  Geschrieben: 14.10.10 01:30

kabeljau schrieb:
Wenn das jetzt wirklich auch mit Kratom losgeht, dann wird doch hier mindestens jeder 2. angeschrieben. Ich verstehe nur nicht den Aufwand, man wird ja den vorgeworfenen Handel sowieso nicht nachweisen können, und der Besitz ist nun mal nicht strafbar, das heißt am Ende wird doch eh alles fallen gelassen.



ich kenn zwar nicht den genannten shop aber vlt stand da irgendwas von wegen "blabla kratom blabla soundso zu konsumieren blablabla für nen rausch", weil wenns als fussbad verkauft wird sollte es in keinem fall strafbar sein? Da ja anscheinend nur Kunden dieses einen Shops die Klagen am Hals haben?

kenn mich natürlich nicht aus... kann vlt jmd der den shop kannte sagen ob kratom da als "rauschmittel" oder als "fussbad sonstwas" verkauft wurde?

und perv ich wünsch dir viel glück in dem fall :)
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 14.10.10 01:34

High5 schrieb:

kabeljau schrieb:
Wenn das jetzt wirklich auch mit Kratom losgeht, dann wird doch hier mindestens jeder 2. angeschrieben. Ich verstehe nur nicht den Aufwand, man wird ja den vorgeworfenen Handel sowieso nicht nachweisen können, und der Besitz ist nun mal nicht strafbar, das heißt am Ende wird doch eh alles fallen gelassen.



ich kenn zwar nicht den genannten shop aber vlt stand da irgendwas von wegen "blabla kratom blabla soundso zu konsumieren blablabla für nen rausch", weil wenns als fussbad verkauft wird sollte es in keinem fall strafbar sein? Da ja anscheinend nur Kunden dieses einen Shops die Klagen am Hals haben?

kenn mich natürlich nicht aus... kann vlt jmd der den shop kannte sagen ob kratom da als "rauschmittel" oder als "fussbad sonstwas" verkauft wurde?

und perv ich wünsch dir viel glück in dem fall :)



der shop heißt drogenhaus.de (verkauft ja nichts illegales und hatte hier glaube ich auchmal werbung geschaltet, da darf man den link ja posten?). da stand sicher nichts von "verkauf zu rauschzwecken".
statement des betreibers zur HD
kurzfassung: salvia wurde illegal, der shop hatte ne alte software, die es nicht erlaubte, den salvia eintrag nach benutzen der suchfunktion aus der liste zu entfernen, obwohl es nichtmehr zum verkauf stand. es wurde ein hinweis auf der seite gegeben, der den sachverhalt mit dem salvia erklärt, den hinweis hat der zoll nicht gelesen und so kam es zu der zoll-razzia.
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2010
302 Forenbeiträge

  Geschrieben: 14.10.10 09:39
Man kann aus der ganzen Geschichte ja dann schließen, das wenn ein Shop einen Fehler macht bezüglich der Legalität einer Substanz und dann durchsucht/angeklagt wird auch Kunden die nichts illegales bestellt haben "kontaktiert" werden.

Auch wenn es bei so einer Anklage am Ende zu nichts kommt, habe ich keine Lust meinen PC und ähnliches zu verlieren. Auch einen möglichen Hinweis an die Führerscheinstelle wäre unschön.
 

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