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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.10.10 20:31
Hallöchen,

Es kam vor einigen Tagen ein Brief vom Herrn Staatsanwalt den ich heute erst erhalten habe.

Dort heißt es: "... wird Ihnen vorgeworfen, Betäubungsmittel unerlaubt besessen zu haben." Anbei ist eine Rechnung vom DrogenHaus (einige erinnern sich evtl. an die Razzia). Das Datum der Rechnung trägt Ende Mai 2008, also inzwischen mehr als zwei Jahre her.

Dort sind folgende Artikel aufgelistet:
- Steppenraute Saatgut (Menge 1)
- 10g Kratom (Menge 1)
- 10g Kratom Thai Quali (Menge 1)
- 20g Chacruna (Menge 1)

Bei den Präperaten handelt es sich teilweise nach vorliegenden Erkenntnissen um Betäubungsmittel. Man habe nun Zeit sich binnen zwei Wochen schriftlich zu äußern. Da kann ich die Tatsachen zu gunsten meiner geltend machen und angeblich kann ich zu meiner Entlastung auch Beweiserhebungen beantragen.
Mir wird auch angeboten einfach nichts zu sagen, oder einen Anwalt zu beantragen.
Sollte die Frist nicht eingehalten werden wird eine Entscheidung über das Ermittlungsverfahren ergehen ("Was bedeutet das genau?").

Soviel zum Anschreiben. Eine HD gab es noch nicht. Wäre der erste Kontakt mit der Staatsmacht.

Habt ihr einige Ideen und Tipps was man nun tun könnte? Ich denke mal der Vorwurf richtet sich in erster Linie an das Chacruna, oder? Ich habe es nie zu Konsumzwecken verwenden wollen.

Naja, vielleicht findet ja wer einige beruhigende Worte :/

Liebe Grüße
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 12.10.10 20:38
Servus Perv, alles klar?
Lang nix mehr gelesen von dir!

WAS von diesen Dingen fällt unters BTMG? Klär mich mal auf.
 
Traumländer



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  Geschrieben: 12.10.10 20:39
zuletzt geändert: 12.10.10 20:52 durch RevolvingMind (insgesamt 1 mal geändert)

Zitat:
Kratom unterliegt nicht dem BtMG. Besitz, Erwerb und Handel sind in Deutschland nach dem Betäubungsmittelrecht noch nicht strafbar, die Beschlussfassung wurde in der 35. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel am 3. Mai 2010 vertagt.



 http://de.wikipedia.org/wiki/Kratom#Rechtsstatus


Zitat:
Der Wirkstoff DMT ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 1 BtMG ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.



 http://de.wikipedia.org/wiki/Psychotria_viridis#Rechtsstatus_in_Deutschland

Wenn du nachweislich die Sendung angenommen hast gilt das als Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln. Wird dann wohl auch als solches geahndet. Wie jetzt konkret die Strafe aussieht ist bei einem so seltenen BTM schwer zu sagen! Wenn du Glück hast und das Verfahren eingestellt wird nur Geldstrafe und/oder Sozialstunden. Wenn du Pech hast wird das Verfahren nicht eingestellt und es kommt was Saftiges auf dich zu! Schätze mal Führerscheintechnisch könnte auch nochn Ärztliches Gutachten oder MPU drin sein . Weis eben nicht genau ob die DMT als harte Droge wie Amphetamin oder eher wie Cannabis sehen(Da wird oft von einer MPU abgesehn)!

Würde dir übrigends dazu raten in nächster Zeit keine verbotenen BTM in deiner Wohnung zu haben. Man weis NIE ob nicht doch morgends mal 4 Herren in Schwarz vor der Tür stehen!! Hab schon erlebt das auch schon wegen Nichtigkeiten eine Hausdurchsuchung angeordnet wurde. Wäre da sehr vorsichtig! Ansonsten kannst du dir ja mal überlegen was du schreiben kannst das dich entlasten würde. Mir fällt spontan nix ein.
Wo alle loben, habt Bedenken.
Wo alle spotten, spottet nicht.
Wo alle geizen, wagt zu schenken,
wo alles dunkel ist , macht Licht!
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.10.10 20:57

zorn schrieb:
Servus Perv, alles klar?
Lang nix mehr gelesen von dir!

WAS von diesen Dingen fällt unters BTMG? Klär mich mal auf.



Hey, war einige Zeit still, doch jetzt wirds zwangsweise wieder laut :/
Welche Dinge unter das BTMG fallen hat RevolvingMind ja schon geposted.

Also das Paket habe ich schon angenommen, ich denke auch nachweislich (auf der Rechnung ist ein Logo von GLS). Ich hoffe ich habe auch Glück, aber... Naja, schauen wir mal.

Also lieber abwarten und schauen wie es entschieden wird oder einen Anwalt einschalten? (Was ich mir mal gar nicht leisten kann :()

Liebe Grüße
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.10.10 21:08
Sorry, das passt zwar jetzt nicht ganz aber wenn ich sowas lese dann zuck ich aus.
Statt, dass etwas gegen Gewalt oder andere Verbrechen unternommen wird werden hier solche Nichtigkeiten zu schweren finanziellen und psychischen Belastungen für den Angeklagten.

Toll Staat, soweit haben wir es gebracht.

Pass auf uns auf denn wir können ja nicht selbst entscheiden.
"Es bleibet dabei:
Die Gedanken sind frei"
Traumländer



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  Geschrieben: 12.10.10 21:10
Ich würde abwarten. Anwalt is einfach schweineteuer. Und wenn du dir den sowieso nicht leisten kannst. Ich denke sowieso das es eingestellt wird da du ja noch nie aufgefallen bist. Wie ich mit Amphtamin (1g ) erwischt wurde da hat der Richter das Verfahren gegen mehrere Auflagen auch eingestellt. Weis halt nicht inwiefern DMT-haltige Pflanzen als harte oder weiche Drogen eingestuft werden. Vermutlich wird das Verfahren gegen Auflagen eingestellt(Geldstrafe / Sozialstunden / Drogentests ). Von der Führerscheinstelle wirst du vermutlich noch hören :(


Zitat:
Statt, dass etwas gegen Gewalt oder andere Verbrechen unternommen wird werden hier solche Nichtigkeiten zu schweren finanziellen und psychischen Belastungen für den Angeklagten.



Wenn ich mir vorstelle das auch Jugendliche sich Ayahuaska/DMT direkt nachhause bestellen können wird mir ehrlich gesagt auch ganz anders...
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.10.10 21:16
@ sami,
Ja, das ist leider unser Staat.

- - -

Hm, okay, ich kann mir ja nochmal Gedanken machen was mich entlasten könnte. Und wirklich konsumiert habe ich es nie. Fallenlassen wär natürlich das schönste. Kann mir aber auch vorstellen dass "die" bis aufs Blut gehen.

Führerschein wurde mir vor Jahren schon geklaut, bin leidenschaftlicher Fußgänger, aber selbst das hat ja nichts zu bedeuten... -.- Wieder Kosten.

Liebe Grüße
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 12.10.10 21:57
zuletzt geändert: 12.10.10 22:09 durch para gerd reloaded (insgesamt 1 mal geändert)
bzgl. HD: habe mal gelesen, dass der durchsuchungsbeschluss mindestens innerhalb 6 monaten (nicht ganz sicher mit dem zeitraum?) nach ausführen der strafbaren handlung (erwerb) von statten gehen muss, da die HD sonst sicher rechtswidrig ist (das ist denen ja nun leider meist scheissegal und heutzutage wird man ja schon gebusted, wenn man mal in der bahn nen ton lässt...

rechtschutzversichert? wenns ansonsten für einen anwalt nicht reicht, dann schweigen bzw. alles abstreiten... den besitz muss man dir erstmal nachweisen und einen eventuellen überweisungseingang aufs supplierkonto bzw. einen geldausgang deinerseits, dafür darf nicht einfach mal so ins konto geguckt werden... solltest nun jetzt aber auch keine interessanten kontoauszüge rumliegen lassen

nochwas: woher kommt denn der die staatsanwalt/in? dein bezirk? oder aus der nähe des shops? die mühlen der justiz...
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.10.10 22:16

RevolvingMind schrieb:

Zitat:
Kratom unterliegt nicht dem BtMG. Besitz, Erwerb und Handel sind in Deutschland nach dem Betäubungsmittelrecht noch nicht strafbar, die Beschlussfassung wurde in der 35. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Betäubungsmittel am 3. Mai 2010 vertagt.



 http://de.wikipedia.org/wiki/Kratom#Rechtsstatus


Zitat:
Der Wirkstoff DMT ist in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund seiner Aufführung in der Anlage 1 BtMG ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Der Umgang ohne Erlaubnis ist grundsätzlich strafbar. Weitere Informationen sind im Hauptartikel Betäubungsmittelrecht in Deutschland zu finden.



 http://de.wikipedia.org/wiki/Psychotria_viridis#Rechtsstatus_in_Deutschland

Wenn du nachweislich die Sendung angenommen hast gilt das als Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln. Wird dann wohl auch als solches geahndet. Wie jetzt konkret die Strafe aussieht ist bei einem so seltenen BTM schwer zu sagen! Wenn du Glück hast und das Verfahren eingestellt wird nur Geldstrafe und/oder Sozialstunden. Wenn du Pech hast wird das Verfahren nicht eingestellt und es kommt was Saftiges auf dich zu! Schätze mal Führerscheintechnisch könnte auch nochn Ärztliches Gutachten oder MPU drin sein . Weis eben nicht genau ob die DMT als harte Droge wie Amphetamin oder eher wie Cannabis sehen(Da wird oft von einer MPU abgesehn)!

Würde dir übrigends dazu raten in nächster Zeit keine verbotenen BTM in deiner Wohnung zu haben. Man weis NIE ob nicht doch morgends mal 4 Herren in Schwarz vor der Tür stehen!! Hab schon erlebt das auch schon wegen Nichtigkeiten eine Hausdurchsuchung angeordnet wurde. Wäre da sehr vorsichtig! Ansonsten kannst du dir ja mal überlegen was du schreiben kannst das dich entlasten würde. Mir fällt spontan nix ein.



Also mit dem Kratom hat das nichts zu tun oder(Kratom fällt nicht unter BTMG).

Nur mit dem DMT haltigen Zeug.

Verstehe ich das richtig.

Man man, unser Staat mal wieder zum Topic:(.
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.10.10 22:37
Danke für eure Antworten, heitert einen in einer solchen Situation doch ein wenig auf.
Naja, zum Thema Bezirk/Region: reicht hoher Norden?

Nachweisen wegen Überweisung wird schwer, da ich Kontoauszüge nicht so mein Ding sind.

Liebe Grüße
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.10.10 23:12

perversion schrieb:
Danke für eure Antworten, heitert einen in einer solchen Situation doch ein wenig auf.
Naja, zum Thema Bezirk/Region: reicht hoher Norden?

Nachweisen wegen Überweisung wird schwer, da ich Kontoauszüge nicht so mein Ding sind.

Liebe Grüße



schau mal im Kratom-Sammelthread nach (so ab 25.09./26.09.) ... da steht wohl alles was auch dich betrifft
siehe Anwaltsseite in der es um den Sachverhalt geht


Nicht die Droge ist das Problem, sondern die Gier nach mehr ...
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Wer gegen den Strom schwimmt, lebt auch vom Fluß
Traumländer



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  Geschrieben: 12.10.10 23:42

Zitat:
bzgl. HD: habe mal gelesen, dass der durchsuchungsbeschluss mindestens innerhalb 6 monaten (nicht ganz sicher mit dem zeitraum?) nach ausführen der strafbaren handlung (erwerb) von statten gehen muss, da die HD sonst sicher rechtswidrig ist (das ist denen ja nun leider meist scheissegal und heutzutage wird man ja schon gebusted, wenn man mal in der bahn nen ton lässt...



Stimmt nicht bei mir kamen sie 2 1/2 Jahre danach morgends um halb 7. Da gings zwar nicht um Drogen aber das macht wohl keinen Unterschied!
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 13.10.10 00:04

para gerd reloaded schrieb:


rechtschutzversichert?




Die Rechtschutzversicherung kommt normalerweise nicht für Anwaltskosten auf, wenn es um BTM geht.

Bei mir gings damals, vor ca 10 Jahren um den Besitz von 40g Hasch und den Verkauf von 36g.
Ich habe damals einen Anwalt eingeschaltet, da ich das mit dem Handel nicht haben wollte, weil ich es nach meinen Angaben ohne Gewinn abgegeben hatte.
Der Staatsanwalt hat dann während der Verhandlung nachgerechnet, und war der Meinung ein Gewinn von 3,60 Mark ist Gewinn, also Handel, und so wurde ich dann auch verurteilt.
Gnädigerweise bekamm ich dann 90 Tagessätze, also knapp an einer Vorstrafe vorbei.
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 13.10.10 09:52
Hm, wird das dann später auch im Führungszeugnis der Polizei erscheinen? Wenn ja dann jetzt schon mal: gute Nacht.

Ich werde nochmal schauen ob ich einen Anwalt bekomme, der eine günstige Erstberatung macht.

Mich würde noch interessieren wie das jetzt gleichgestellt wird. 20 Chacruna = 20g DMT? Ich hoffe nicht.

Liebe Grüße
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 13.10.10 10:08
Ein guter Anwalt sollte die Erstberatung kostenlos durchführen.
Und die 20 Chacruna werden labortechnich analysiert und dann wird der Wirkstoffgehalt bestimmt. Kannst ja mal googeln was da so ungefähr drinn ist.
"Ihr seid das Salz der Erde." Matthäusevangelium 5,13

"... unsere Suppe ist versalzen"

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