LdT-Forum

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AutorBeitrag
Ex-Träumer
  Geschrieben: 26.11.21 07:54
Das wäre so schön!
Ich freue mich drauf! :)
 
Traumländer



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  Geschrieben: 26.11.21 10:28
SIE wird sehr wahrscheinlich die neue Gesundheitsministerin.

https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7203283&url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mediathek#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03MjAzMjgzJnVybD1MMjFsWkdsaGRHaGxhMjkyWlhKc1lYaz0mbW9kPW1lZGlhdGhlaw==&mod=mediathek
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 16.01.22 02:13
Bin mal gespannt, ob die Freigrenzen bei Drogenkontrollen im Straßenverkehr angepasst werden. Gerade die Grünen könnten sich dagegen stellen nach dem Motto "Sollen doch alle Buss fahren".
But thank God, I'm only watching the game, controlling it.
---Murray Head - One NIght in Bankok
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 16.01.22 17:59
Hallo,
das glaube ich nicht, oder denkst Du, sie stellen erst den Antrag, um danach den Lappen loszuwerden ?
Natürlich müssen die unsinnigen Grenzwerte an die realen Gefahren angepasst werden.

 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 19.01.22 20:44
Also ich würde mich einfach mal weit aus dem Fenster lehnen und behaupten es wird Freigrenzen geben im Straßenverkehr und gleichzeitig werden die Freigrenzen für Alkohol geringer. Aber die damit einhergehende Legalisierung würde ich vor 2023 nicht erwarten.
Unsere Politik schafft es oft solche Dinge tot zu diskutieren, während bei Themen die eigentlich mehr Zeit bräuchten alles über das Knie gebrochen wird. Außerdem sind alle im Moment damit beschäftigt uns weiter ein zu sperren anstatt mal dynamisch zu reagieren, aber das ist ein anderes Thema.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 19.01.22 23:19
Wird eher 2024. Grund: UN Single Convention on Narcotic Drugs.
Siehe: Link
 
Traumländer

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  Geschrieben: 20.01.22 20:54
zuletzt geändert: 20.01.22 22:07 durch 400cain (insgesamt 4 mal geändert)
Zitat:
Deutschland muss dafür zunächst aus dem Vertrag(Single Convention on Narcotic Drugs von 1961) austreten…
was nicht mit dem Artikeln 24 und 25 des Grundgesetzes vereinbarbar ist🤗

https://www.boell.de/de/navigation/europa-nordamerika-7868.html schrieb:
Der Verfassungsrechtler Rainer Wahl spricht heute davon, dass Art. 24 Abs. 1 GG die Norm ist, die das überkommene Staatsverständnis des geschlossenen Staates grundsätzlich und weitreichend transzendiert . Die weltoffene Staatlichkeit des Grundgesetzes wird ergänzt durch Art. 24 Abs. 2 GG, der die Einordnung des Bundes in ein System kollektiver Sicherheit ermöglicht. "Er wird hierbei in die Beschränkung seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern". Die Mitgliedschaft in der UNO und auch der Nato sind auf dieser Grundlage erfolgt.

Abgerundet wird die Internationalisierung der Verfassung durch Art. 25 GG. Er erklärt die allgemeinen Regeln des Völkerrechts zum Bestandteil des Bundesrechts. "Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes". Art. 59 sowie Art. 32 GG weisen dem Bund die Pflege der auswärtigen Beziehungen und die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik dem Bundespräsidenten zu.

Systematisch öffnet Art. 24 GG die Verfassung in den internationalen und supranationalen Raum, in dem er in einer generellen Weise die Übertragung von Hoheitsrechten ermöglicht und damit zugleich souveränes Handeln beschränkt.



Deutschland ist quasi wortgetreu der UN Linie gefolgt und hat lediglich beim Hanfsamenverbot einen zusätzlichen Freiheitseingriff eingefügt. Das könnte die Bundesregierung direkt kippen. Bei CBD hat hat die EU zwar die Hand drauf, aber THC arme Hanfsorten könnten ebenfalls sofort aus dem BtmG genommen werden, da diese seit letztem Jahr nicht mehr vom Einheitsabkommen erfasst sind.

“Druckräume” für Kiffer wären eine Abscheulichkeit.

Im UNODC wankt langsam die Auffassung, das den Konsumenten nur mit Strafrecht beizukommen ist. Mit dem richtigen Klima und einer deutschen Delegation, die sich ebenfalls dafür ausspricht, dass Haftstrafen nicht zwingend auf den wiederholten Umgang folgen sollen und das eine strenge Regulierung des Handels, wie vor 1948 ausreicht, kann der Weg zu einem weniger zerstörerischen Drogenstrafrecht geebnet werden.

zu alt für den Scheiß
Ex-Träumer
  Geschrieben: 22.01.22 00:44
Gestern im interview eines SPD Politikers gelesen dass noch entschieden wird welches Amt zuständig sein wird. Geunsdheitsamt, Justizamt oder fällt mir grade nicht mehr ein. Ebenso wird in Arbeitsgruppen besprochen wie das ganze mit der Singleconvention geregelt wird. Fürherscheingrenzwerte stehen ebenso schon zur Debatte wie der Eigenanbau. Es wird daran gearbeitet und es liegt nicht auf Eis, wie es kurz nach der Verkündung den Eindruck machte.

Es gibt noch keine Ergebnisse aber fest steht: seit kurzem wird in Deutschland zum ersten mal und ziemlich plötzlich auf einer sachlichen und vernünftigen Ebene über Cannabis gesprochen. Das weltfremde €DU gerede hat endlich ein Ende und ich bin sehr gespannt wie die Legalisierung ablaufen wird.

Sie wird kommen und wird von Menschen geplant und umgesetzt die sich auskennen und einen realistischen Blickwinkel vertreten. Wer hätte das vor nichtmal einem Jahr noch für möglich gehalten!?
 

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