LdT-Forum

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AutorBeitrag
Ex-Träumer
  Geschrieben: 21.03.05 18:01
Afaik sind Sporenkulturen (Growboxen z.B.) in D auch verboten, in A nicht... geb aber wie immer keine Garantie.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 21.03.05 18:15

nobody schrieb:
EU-Richtlinien stehen nicht über nationalen Gesetzen, weil es eben nur RICHTLINIEN sind, die erst in nationale Gesetze umgewandelt werden müssen (dazu sind die Staaten allerdings verpflichtet). Und derartige Gesetze bzgl. der Pilze sind in D sicher nicht vorhanden, weil das im Gegensatz zum BtmG stehen würde und von daher schon nicht möglich ist...



Du bist du im Irrtum. Ich kenne mich zwar nicht so sehr mit Europapolitik aus, aber diese Grundlegenden Regelungen sind mir auf jeden Fall geläufig. Der europäische Gerichthof hat in der Rechtssache „Costa/ENEL“ zwei grundlegende Festlegungen zum Verhältnis zwischen Gemeinschaftsrecht und Nationalrecht getroffen.
1. Die Staaten haben Hoheitsrechte endgültig auf das von ihnen geschaffene Gemeinwesen übertragen. Dies können sie durch spätere einseitige, mit dem Gemeinschaftsbegriff unvereinbare Maßnahmen nicht rückgängig machen.
2. Es ist ein Grundsatz des Vertrages, dass kein Mitgliedstaat die Eigenart des Gemeinschaftsrechts antasten kann, im gesamten Bereich der Gemeinschaft einheitlich und vollständig zu gelten.

 http://europa.eu.int/eur-lex/accessible/de/about/abc/abc_27.html

Folglich dieser Regeln ist es egal welches Gesetz es betrifft, es muss geändert werden, sofern man Mitglied bleiben möchte und erst durch eine interne Initiative kann es wieder revidiert werden, aber ein einzelner Staat kann sich nicht gegen die EU stämmen.
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Ex-Träumer
  Geschrieben: 21.03.05 18:32
Trotzdem hast du von RICHTLINIEN gesprochen und nicht etwa von VERORDNUNGEN. Da existiert ein Unterschied.
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2004
503 Forenbeiträge

  Geschrieben: 21.03.05 18:32
Ich persönlich habe schon Shops aus Österreich im Netz gefunden, die Pilze und auch Pilzsuchtsets anbieten. In wie weit die rechtliche Grundlage und auch weitere Prohibitionsbestrebungen aussehen kann ich aufgrund mangelnder juristischer Kenntnisse nicht sagen. Ich denke aber dem Konsumenten wird nicht viel passieren.
Also such mal ein wenig im Netz und dann wirst du schon fündig werden.
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Ex-Träumer
  Geschrieben: 21.03.05 18:34
Sag mal, wozu schreib ich die Informationen zur österreichischen Rechtslage überhaupt hier rein?

Achja, und zum Thema "wenn man EU-Mitglied" bleiben will: Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass die EU ihren zweitgrößten Nettozahler rausschmeißt.
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2004
503 Forenbeiträge

  Geschrieben: 21.03.05 18:39

nobody schrieb:
Trotzdem hast du von RICHTLINIEN gesprochen und nicht etwa von VERORDNUNGEN. Da existiert ein Unterschied.



Nobody das ist nicht dein ernst, oder? Jetzt wirst du aber extrem pedantisch, ob Recht, Verordnungen oder Richtlinien wir wissen doch worüber wir reden. Es geht doch nur darum ob durch die EU eine Gesetzeslücke zum freien Vertrieb von Zauberpilzen in der BRD geschaffen wurde und dies wird mit dem freien Warenverkehrs (Artikel 28 EG-Vertrag) und dem Lebensmittelrecht worunter frische Pilze fallen getan.
Ich denke auch, dass die Bundesregierung und alle anderen staatlichen Organe diese Lücke bald schließen werden, vor allem angesichts des Einflusses, als größter Nettoeinzahler in der EU, den die BRD genießt.
Wurde diese Legalisierungsdebatte nicht schon mal in einem anderen Thread geführt?
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Abwesender Träumer



dabei seit 2004
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  Geschrieben: 21.03.05 18:45

nobody schrieb:
Sag mal, wozu schreib ich die Informationen zur österreichischen Rechtslage überhaupt hier rein?

Achja, und zum Thema "wenn man EU-Mitglied" bleiben will: Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass die EU ihren zweitgrößten Nettozahler rausschmeißt.



Jetzt werde bitte nicht polemisch. Natürlich wird die EU Österreich und wohl auch in näherer Zukunft auch keinen anderen Staat die Mitgliedschaft entziehen, aber du weißt doch worauf ich hinaus will. Wenn es zu einer Kollision zwischen EU-Recht und nationalen Recht kommt, dann bekommt das EU-recht den Vorrang und dieses Recht kann auch nicht durch eine Änderung des nationalen rechts, wie es in diesem Fall geschehen soll außer Kraft gesetzt werden. Es kommt aber dann nicht zu einem Ausschluss, sondern es wird der Konsens gesucht, wie es auch jetzt mit dem Stabilitätspakt passiert ist.
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Ex-Träumer
  Geschrieben: 21.03.05 19:32
Mit zweitgrößter Nettozahler ist Deutschland gemeint :wink:
Ansonsten: Der Unterschied zwischen Verordnungen und Richtlinien ist wichtig, weil Richtlinien zu nationale Gesetze umgewandelt werden, d.h. die sind widerspruchsfrei zum BtmG. Wie du gesagt hast, müsste D das nationale Recht so anpassen, dass die Richtlinien ausgeführt werden können. Da das BtmG aber immer noch Pilze enthält, kann man davon ausgehen, das für den freien Warenverkehr keine Richtlinien existieren, die sich nicht mit dem BtmG vereinbaren lassen.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 21.03.05 20:12
Erstens die BRD ist der größte Nettoeinzahler der EU und zweitens das EU-Recht muss nicht mit dem BtmG vereinbar sein, weil es darüber steht. Es gibt nur aktuelle Unstimmigkeiten die aber meines Erachtens nach nicht auf Bundesebene geklärt werden können, sondern in die Gremien der EU hineingetragen werden müssen und, dass erst dort ein Konsens der nicht einklagbar ist entsteht.
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Abwesender Träumer



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ICQ MSN
  Geschrieben: 04.04.05 21:02
laut aussage des "drogenfahnders" mit dem ich traurigerweise bekanntschaft schließen durfte sind pilze nicht legal und ich denkemal er wirds wissen ... :roll:
Nothing comes between me and my LdT 8)
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ICQ
  Geschrieben: 20.04.05 14:36

shroomy schrieb:
laut aussage des "drogenfahnders" mit dem ich traurigerweise bekanntschaft schließen durfte sind pilze nicht legal und ich denkemal er wirds wissen ... :roll:



naja die drogenfahndung hat i.d.R. weniger Ahnung von den Gesetzen wie der zumindest ein wenig informierte Konsument.

Dennoch spielt es keine Rolle für ob irgendein EU Gesetz da in der Theorie was ändert

Pilze -> BtmG -> kein Laden in D wird die verkaufen
da
Pilze -> Btmg -> Besitz Handel illegal -> Verurteilung durch Richter nach BtmG und zwar vor einem Gericht das sich einen Scheißdreck für irgendwelche EU Rechte interessiert
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 20.04.05 16:49
Vor kurzem gabs Pilze aber noch hier im Shops...
 
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Homepage ICQ
  Geschrieben: 12.05.05 01:08
Vor Jahren hatte man bessere Möglichkeiten was zu kriegen, als heute.
Heutzutage ist leider alles strenger und schwieriger geworden zum Thema Drogen in der BRD. Die anderen Ländern tun auch nichts so in der Richtung "Legalisierung". Nur Holland und die Schweiz haben in der Richtung einen Fortschritt gemacht. Hoffe auf Welt-Legalisierung. :roll: :mrgreen: :dafür: :rasta:
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 03.06.05 15:47
Hier in Österreich werden frische Pilze und Zuchtsets noch immer frei verkauft. Habe aber vor kurzem Verhandlung wegen Cannabis, XTC und Pilzen gehabt. Ich sagte zum Richter dass Pilze meines Wissens nach legal währen und dass Shops diese schon seit sehr langer Zeit verkaufen. Als Antwort bekam ich, dass Psilocibin illegal ist und dass ich diese Shops anzeigen soll. Wenn ich nicht auch wegen Cannabis und XTC angeklagt gewesen währe, hätte ich versucht mich auf die EU-Rechte zu berufen. Hätte vielleicht funktioniert, aber dann hätte mir der Richter wahrscheinlich wegen der anderen Anklagen eine viel härtere Strafe gegeben. Außerdem verteilten diese Shops Broschüren in denen steht:"Da die EU eine Zollunion ist, bedeutet das, dass jedes Lebensmittel, welches in einem EU-Land rechtmässig hergestellt und vermarktet wird in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat ebenfalls legal vermarktet und KONSUMIERT werden darf.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 04.06.05 12:40
Naja, dann fällt die Strafe aber net so krass aus, weil einer der drei Aspekte geklärt ist...ein Versuch ist es doch wert, außerdem will ich wissen, ob du damit durchkommst...
ver
rückt

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