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AutorBeitrag
Ex-Träumer
  Geschrieben: 05.11.06 13:49
Also liebe Luete ich habe eine Frage und hoffe dass sie mir jemand der sich mit recht etwas auskennnt beantworten kann!
Also ich hab folgendes Problem:
Vor mittlerweile 2,5Jahren wurde ich von der Polizei kontrolliert und hatte eine winzige Menge Gras dabei (leeres Tütchen das noch gerochen hat) nachdem ich in Bayern wohne hat ihnen das aber gereicht mir das wegzunehmen und mich anzuzeigen, die Anzeige wurde jedoch fallengelassen.
Jetzt nun meine eigentliche Frage seitdem habe ich immer wenn ich kontrolliert wurde auf die Frage "Hatten sie schonmal was mit der Polizei zu tun" angegeben dass ich schonmal mit Gras erwischt wurde was immer dazu geführt hat dass sie mich gründlich gefilzt haben. Ich denke mir immer dass ichs auch gleich sagen kann weil sie wenn sie meine Personalien durchegeben eh bescheid bekommen.....jetzt wollte ich aber wissen ob das wirklich so ist, steht nach 2,5jahren noch in meiner Polizeiakte dass ich mal erwischt wurde oder wird das irgendwann gelöscht bzw stand das überhaupt jemals drin?
Wie gesagt ich komme aus Bayern...naja ich hoffe jemand kennt sich aus, vielen Dank schonmal
lg FellX
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 05.11.06 14:36
da kannste beruhigt sein. solange ne anzeige fallengelassen wird, kommts nciht in deine akte. erst wenn du verurteilt wurdest.
 
Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 05.11.06 14:50
zuletzt geändert: 05.11.06 15:58 durch PrEdIgEr (insgesamt 1 mal geändert)
Zitat:
da kannste beruhigt sein. solange ne anzeige fallengelassen wird, kommts nciht in deine akte. erst wenn du verurteilt wurdest.

es kommt zwar nich in sein führungszeugnis,aber bei den bullen bleibt das vermerkt.
war vorn paar wochen auch bei den bullen(24std. gewahrsam).Da haben die mich gefragt,ob ich schon mal was verbrochen hab.(unsere schule hat uns wegegen kiffens in der freizeit angezeigt) angezeigt,wurd aber fgallengelassen) freak .Ich hab gesagt:nö noch garnet,da meinte der bulle:Stimmt nich und hat mir dann die fallengelassene sache aufgetischt.also egal was du machst es bleibt bei de bullen vermerkt.und auch nur bei den bullen!
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Ex-Träumer
  Geschrieben: 05.11.06 18:24
ja und das für immer oderwie? :(
 
Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 05.11.06 18:40
wie war das einmal btmg'ler, immer btmg'ler..? evil
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Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 05.11.06 18:47
joa das bleibt bei denen für immer vermerkt!
Zitat:
wie war das einmal btmg'ler, immer btmg'ler..? evil

Genau so isses..... messer
mIt EiS uNd So........
Ex-Träumer
  Geschrieben: 05.11.06 18:54
zuletzt geändert: 05.11.06 18:54 durch (insgesamt 1 mal geändert)
na geil :/ gut dann nochne frage...wie siehtsn dann aus mit führerschein stressen die dann mit MPU oder eher nicht?
 
Ex-Träumer



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  Geschrieben: 05.11.06 20:37
war bei mir n ähnlicher fall, wohn auch in bayern. hatte 2g dabei, da war ich 16. wurde auch eingestellt. als ich führerschein machen wollte kam ein bescheid vom landratsamt das ich zu rmpu sollte. hab ich aber nich gemacht weils absolute verarsche is. hab dann noch 3 jahre gewartet mein sachbearbeiter beim LRA genervt ohne ende und dann durft ich mein schein endlich machen ohne MPU oder screening.
die sache is ja das zwar nix im führungszeugnis steht aber du weiterhin ne akte bei der polizei und bei der führerscheinstelle hast. und letztere können dann stress machen. liegt aber immer auch am sachbearbeiter der dafür zuständig is. ich hatte unglücklicherweise n ziemliches *********

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  Geschrieben: 05.11.06 20:37
Zur MPU kommst du z.B. wenn du unter Einfluss von Drogen gefahren bist.
Wie kommst du denn darauf, dass du zur MPU musst? Nur weil du eine fallengelassene (!) Anzeige wegen Drogenbesitzes hast?
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ICQ
  Geschrieben: 05.11.06 21:42
zuletzt geändert: 05.11.06 21:50 durch PrEdIgEr (insgesamt 1 mal geändert)

Zitat:
Zur MPU kommst du z.B. wenn du unter Einfluss von Drogen gefahren bist.
Wie kommst du denn darauf, dass du zur MPU musst? Nur weil du eine fallengelassene (!) Anzeige wegen Drogenbesitzes hast?



versteh ich au net!hab ja auch diese fallengelassene sache.(war auch 16)aber als ich meinen führerscheingemacht hab,kam da nie was von mpu oda screening.....
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  Geschrieben: 05.11.06 23:12
oh sorry. dachte, dass es nur das führungszeugnis gibt.
 
Ex-Träumer



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  Geschrieben: 06.11.06 00:05
wie ich oben scho gesagt hab, hängt anchscheinend alles davon ab wie dein sachbearbeiter im landratsamt drauf is. ich weiß ja nich wie es im rest von doofland aussieht, aber in bayern muss man nich ma bekifft fahren um stress mitm führerschein zu bekommen.
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  Geschrieben: 06.11.06 00:18
zuletzt geändert: 06.11.06 00:19 durch Ephedrina (insgesamt 1 mal geändert)
ne, das ist in anderen regionen auch so. dadurch dass man drogen nimmt, kann man ja schon eine gefährdung für den verkehr sein. hatte schon mal erzählt, dass ein bekannter von mir auf einer parade in die ausnüchterungszelle kam und man ihm gaaaaanz wenig hasch, (ich glaub 0,2 g) koks und (2?) teile weggenommen hatte. später bekam er dann einen brief, dass er bis zum so-und-so-vielten eine (natürlich negative) urinprobe abgeben sollte, ansonsten würde man ihm den führerschein entziehen.
aber zur MPU musste er nicht.

aber ich denke, da die anzeige gegen FellX fallengelassen wurde, dass da nix mehr hinterher kommt.
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Traumland-Faktotum



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ICQ
  Geschrieben: 06.11.06 10:30
man muss dann so oder so zur mpu ( außer wenn man echt glück hat). das hat nix damit zu tun ob du am steuer saßt oder nicht als du erwischt worden bist, sondern dass man nun mal nicht als besonders geeignet für den straßenverkehr gilt, wenn man mit illegalen drogen zu tun hat. ganz einfach!
Dr. House: "I’m extremely disappointed. I send you out for exciting, new designer drugs, you come back with tomato sauce."

http://www.mehr-schbass.de/news/link.php?id=148
Ex-Träumer
  Geschrieben: 06.11.06 11:13
und das liegt daran, dass man auch als füßgänger am öffentlichen verkehr teilnimmt !
keinem alki kann die fahrerlaubnis entzogen werden sollange er zuhause oder in der kneipe sein bier zischt, wenn man sich dann aber volltrunken aufm weg nach hause macht bewegt man sich als öffentlicher verkehrsteilnehmer auf deutschlands straßen.

genauso wirds wohl bei weed auch sein.

aber mal ganz davon abgesehen kann man sich auch aus akten der polizei streichen lassen,wenn man unschuldig war und es beantragt !
 

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