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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 25.06.08 16:58
zuletzt geändert: 25.06.08 17:38 durch Antonio Peri (insgesamt 1 mal geändert)
2 Freunde von mir wurden vor 2 Wochen mit ca 3-4g Weed von der Polizei erwischt. Die Polizisten sind kurz nachdem sie die Personalien aufgenommen haben zu ihnen nach Hause gefahren und haben alles durchsucht. Und noch mehr gefunden dort... naja riesen stress und blabla, aber worauf ich hinauswill, eigentlich brauchen diese ein Durchsuchungsbefehl?

Meine Freunde meinten dass seit Februar ein neues Gesetz in Kraft getreten wäre dass Polizisten sobald sie bei einer Kontrolle Drogen finden sofort deine Wohnung durchsuchen dürfen. Stimmt das? Oder labern die nur?
Blumen sind auch bloß Menschen und keine Tiere
Kommentar von Antonio Peri (Traumland-Faktotum), Zeit: 25.06.2008 17:38

Doppelthread (nach Meldung) gelöscht. Stand ja auch nichts anderes als "Gefahr im Verzug" drin. Vermeide in Zukunft bitte Doppelthreads.
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 25.06.08 17:36
Es gibt diese "Gefahr im Verzug"-Geschichte. Die ist aber nicht neu. Diese Ausnahme ermöglichte schon immer polizeiliche Maßnahmen ohne richterlichen Beschluß. Genauer wird hier niemand darauf eingehen können.

Das kann nur ein Anwalt beurteilen, der den genauen Sachverhalt deines geschilderten Falles kennt.
Ich blogge zum Thema Drogenpolitik:antonioperi.wordpress.com
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  Geschrieben: 25.06.08 20:01
Ja, genau, Gefahr im Verzug rechtfertigt so einiges.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 25.06.08 20:35
Ich habe vor einiger Zeit gelesen das der "Gefahr im Verzug" Paragraph von eine hohen Gericht eingeschränkt wurde weil der Missbrauch desen zu hoch wurde. Das ist Trotzdem eine Schweinerei...darum immer schön Freundlich zum Schnittlauch sein!
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 25.06.08 20:51
wenn einem der staat selber an den kragen will, lassen die sich alles mögliche einfallen, aber wenn man selber mal was will...es gab mal nen fall, wo ein lkw geklaut wurde der höchstwahrscheinlich durch die maut-systeme hätte aufgspürt werden können. ging aber nicht wegen datenschutz...irgendwie muss ich da grad dran denken an die geschichte.
genausowenig lässt sich ein handy ohne richterlichen beschluss nicht orten, wenn es geklaut wurde. genauso bescheuert.
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 25.06.08 21:36
So ist das übliche Verfahren der Polizei. Ich denke, das wird in den meisten Fällen so gemacht: es wurde jedenfalls in einer Dokumentation mal so gezeigt. :-)
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 26.06.08 01:24
zuletzt geändert: 26.06.08 01:36 durch Langer (insgesamt 2 mal geändert)
Allerdings wäre es mir zu hoch nach einem Drogenfund auch gleich die Wohnung zu kämmen - Gefahr im Verzug passt dazu relativ wenig.
Das nach einem Beschluss im Anschluß eines größeren Fundes( z.B. wg dringendem Tatverdachtes des in Verkehr bringens von Betäubungsmitteln) die Polizei ganz andere Befugnisse hat sollte man sich immer vor Augen führen.

Wenn man 10g von iwas findet, ist die Wahrscheinlichkeit größer eine HD zu bekommen ( vor allem wenn man einschlägig schon im Register steht) als bei 1g. Es kommt allerdings auch immer auf die Größenordnung an die Staatsanwälte und Richter individuell als durchsuchungswürdig erachten.
Glaube auch gehört zu haben das Durchsuchungsbeschlüsse auch im nachhinein ausgehändigt werden (können). In wie weit das auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wg der Beamtenwillkür auch da einfluß nimmt entzieht sich wie so vieles meiner Kenntniss öÖ

Das so mir nichts-dir nichts die Wohnung deiner Kumpels geräumt wird sehe ich mit Sorge.
Waren sie vorbestraft bzw schon auffällig geworden und wer hat das Ganze angeordnet?
Ganz Blütenweiss klingt das nicht...weder von der Polizei noch von deinen Freunden
Nicht die Droge ist das Problem, sondern die Gier nach mehr ...
Auf der Suche nach dem Schönsten im Leben stößt man oft auf den Tod
Wer gegen den Strom schwimmt, lebt auch vom Fluß
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  Geschrieben: 26.06.08 04:31
Muß nicht die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden?
Lebe.Liebe.Leben

Und das zehrt an meinen Kräften, und das zieht mich wie Blei,auf den Grund wo sie mich haben wollen,doch das geht vorbei

http://rapidshare.com/files/129396061/pd2_-_die_letzte_grenzlinie_durchschreitend_harte_filme_schieben_2008.zip
Ex-Träumer
  Geschrieben: 26.06.08 08:03
Meine ich auch. Für 'n bisschen Weed 'ne HD zu starten ist schon arg überzogen.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 26.06.08 10:27

JustAnotherOne schrieb:
Meine ich auch. Für 'n bisschen Weed 'ne HD zu starten ist schon arg überzogen.



... aber die Realität. war bei uns nicht anders..
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 26.06.08 11:38
Hab ich auch nie anders erfahren. Bei uns haben die sogar wegen einem Joint den sie bei uns gefunden haben als wir in ner ganz anderen Stadt waren die Kollegen aus unserer Stadt angerufen damit sie ne HD machen. Aber die härte find ich, dass als einer der mit ein Paar Krümeln erwischt wurde und dann den Namen von nem Kumpel von mir rausgerückt hat, die Polizei sofort ne HD bei meinem Kumpel gemacht hat. Nur wegen einer Aussage. Aber das ist halt das wunderschöne Bavaria... Gut dass ich bald zum Studieren nach Köln gehe.
 
Abwesender Träumer

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ICQ MSN
  Geschrieben: 26.06.08 13:18
naja vielleicht hatten sie ja auch noch diverses equipment dabei, waage, tütchen, crusher, etc.
und wurden so aus sicht der pozilei als ticker gesehen. dann hätte natürlich nicht gereicht ihnen nur die 3-4g abzunehmen,
also gefahr im verzug. anders könnte ich mir das auch nicht erklären.
 
Traumländer



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  Geschrieben: 26.06.08 13:38
zuletzt geändert: 26.06.08 13:43 durch Endomorphin (insgesamt 1 mal geändert)
Richtig, mittlerweile ist das nicht mehr so einfach; es muss klar sein, dass Handel vorliegt oder -lag. In diesem Falle ist die alte gängige Begründung für "Gefahr im Verzug" Verdunkelungsgefahr (Verdacht auf) - so sollte, denke ich mal, ursprünglich verhindert werden, dass große Mengen pulverartiger Substanzen in der Kanalisation verschwinden o.ä.-
Da dies in minderschweren Fällen und teilweise unbegründet angewendet oder besser gesagt überstrapaziert wurde (welcome 2 Bavaria :), stimmt was Schlafwandler schrieb: Es ist eingeschränkt worden und anfechtbar.
Was anderes; in bestimmten Fällen reicht schon, dass der Apperat weiß, dass man Konsument ist. Es muss nie etwas gefunden worden sein; sobald ein Beschluss herausgegeben wurde, hat man das über sich ergehen zu lassen.

P.S.: Deine Freunde labern Trivian. Sie hätten die gar nicht reinlassen müssen; sich so einschüchtern zu lassen - selber schuld. Sobald man die Herren reingelassen hat, wurde zugestimmt, ergo ist alles legitim. Im Nachhinein kann man dann einfach nichts mehr machen.
Mrs. Kitty Ketamine your perseverance may
Outlast my ambition to go home
Infatuation with your dark side I obey
Forbidden pleasures, I have grown to loathe/love
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 26.06.08 14:18
So also meine 2 Freunde waren nicht vorbestraft es wurden 5-6g bei ihnen gefunden die sie dabeihatten. Der Bulle der sie gefickt hat ist auch überall in der Gegend bekannt, und seine Vorgehensweiße hat mich auch nicht wirklich gewundert, und immerhin hat er daheim bei ihnen rund 25g gefunden...).
Ich wollte daraufhin halt wissen ob das überhaupt rechtens war. Das die beiden sich zu schnell einschüchtern haben lassen war mir(und ihnen jetzt auch) schon klar.

Achja und ich wohn halt in Bayern... Ich bin gespannt was aus der Sache noch alles wird.
Blumen sind auch bloß Menschen und keine Tiere
Abwesender Träumer

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ICQ
  Geschrieben: 26.06.08 17:57
das ist ja echt schlimm in bayern, das ist ja fast schon garkein rechtsstaat mehr da
 

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