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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 01.12.11 20:49
Hallo,
bei mir hat sich folgendes zugetragen:
Ich wurde letztes Jahr beim verlassen einer Disco ohne angabe von Gründen von der Polizei angehalten und durchsucht. Bei der Durchsuchung wurden 0,2 g eines sich in Papier befindlichen weißen Pulvers beschlagnahmt. Auf die frage was das sei meinte ich "weiß ich nicht, vllt ein zerbröseltes Dextro Energen".
Ich wurde daraufhin mitgenommen und es wurde eine Anzeige wegen Besitz von Betäubungsmitteln aufgesetzt. Als in frage kommendes Betäubungsmittel schwannkten die Polizisten zwischen Cocain und Amphetamin, entschieden sich dann jedoch für Amphetamin, mit der Begründung "irgendwas müssen wir schreiben sonst können wir keine Anzeige aufsetzen". Sie haben es geschafft mich etwas unterschreiben zu lassen mit der Aussage "unterschreiben sie das bitte sonst kommen sie in U-Haft und wir sehen in ein paar Tagen mal weiter. Das ist sowieso nicht rechtskräftig es wird auf jeden Fall eine Laboranalyse gemacht die dann Sicherheit bringt".
Zwei oder drei Monate Später kam dann ein Strafbefehl in dem stand "Sie führten 0,2 g Ampetamingemisch wissentlich und willentlich mit sich. Das Betäubungsmittel hatte nicht ausschließbar einen Wirkstoffgehalt von 8%"
Ich wurde zu 800 € Strafe verurteilt und bekam eine Zahlungsfrist. Mir wurde die möglichkeit offen gehalten Einspruch einzuglegen habe allerdings dann die Kosten des Verfahrens zu zahlen. Da ich finanziell sowieso schon Probleme hatte die 800 € aufzubringen und mir ein Wirkstoffgehalt von 8% mitgeteilt wurde zahlte ich (leider).

Heute habe ich den Satz "das Betäubungsmittel hatt nicht ausschließbar einen Wirkstoffgehalt" gegooglet da ich mir den Strafbefehl mal wieder durchgelesen habe. Die Suche ergab dass bei diesem Satz KEINE Laboruntersuchung stattgefunden hat und stattdessen ein durchschnittlicher Wirkstoffgehalt ANGENOMMEN wurde.

Scheinbar gab es also für den Strafbefehl keinerlei rechtliche Grundlage. Ich wollte mich die nächsten Tage mal bei einem Anwalt erkundigen ob ich eine Chance habe die Verurteilung rückgängig zu machen und evtl. sogar mein Geld wiederzubekommen. Wollte jedoch vorher hier schon einmal fragen ob irgendjemand mit sowas schon Erfahrungen gemacht hat und mir sagen kann ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten, da dieser ja auch wieder Geld kostet (gibt ja auch eine Verjährungsfrist nach der man nichts mehr ändern kann soweit ich weiß).

Ich finde das eine absolute Unverschämtheit von unserem Staat anzunehmen ein Verbrechen begangen zu haben, mich unter Haftandrohung zu einer Unterschrift zu zwingen (welche laut Aussage des Polizisten nicht einmal rechtskräftig ist) und mich daraufhin zu verurteilen!
Ich könnt mich gerade sowas von darüber aufregen und weiß nicht ob mich das eigentlich wütend oder traurig machen sollte. Bitte helft mir wenn ihr könnt (und wenns nur Hoffnung machen ist, kann ich im Moment gut gebrauchen. Ich komm mir einfach SO verarscht vor...

grüße indream
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Sola dosis venenum facit!
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 01.12.11 20:55
Sorry kenn mich da nicht aus, hab nur eine Frage, war es denn jetzt wirklich Amphe oder nicht ?
sind 8% wirkstoffgehalt viel ? bekommt man da höhere Geldbuße ?
Dr. Gonzo :"Ich sag’s Dir: der hat uns belogen! Das konnte ich an seinen Augen sehen!" - Raoul Duke :"Augen?"
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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 01.12.11 20:58
Sie haben nur ein weißes Pulver unbekannter zusammensetzung gefunden.
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Sola dosis venenum facit!
Ex-Träumer
  Geschrieben: 01.12.11 21:03
Wenn du keinen Widerspruch innerhalb der Frist eingelegt hast (2 Wochen), ist der Strafbefehl rechtsgueltig, sprich eine Verurteilung ohne Verfahren.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 02.12.11 03:18
zuletzt geändert: 02.12.11 09:37 durch Vireder (insgesamt 7 mal geändert)
Boah, ach du Scheiße, 800 Tacken, wo kommst du denn her?
Ich dachte mir gleich Bayern, im Profil steht München und ich bin nicht überrascht...
Hier in Berlin wurde ich letztens auch mit vielleicht 0,1 g Amphetamin("gemisch";)) und ein paar Kristallkrümeln MDMA vielleicht auch 0,1 g , bei der stark alkoholisierten farblichen Veränderung des öffentlichen Raumes aufgegriffen und wurde bezüglich der 'Btm.' (war alles in allem auch nich' so ganz das erste Mal ;)) nicht einmal verurteilt, da ich gerade erst ein Gerichtsverfahren hinter mir hatte, fand ich natürlich gut, alles andere wär ja auch irgendwie lächerlich; so dachte ich jedenfalls.
Die bayrischen Bullen ham' doch echt den Arsch offen, Zapperlot noa oins, solidarische Grüsse nach München auf jeden Fall aber so gern ich würde, sehr viel Hoffnung machen kann ich dir da leider nicht, obwohl's natürlich wie du schon sagst, ne absolute Frechheit ist.
Aber bei sowas ist meistens bezahlt leider bezahlt und ich glaube der nicht unerhebliche Aufwand würde sich kostentechnisch wahrscheinlich dann mit den rückerstatteten 800 Ois im besten Fall decken, wenn das überhaupt möglich ist was ich ehrlich gesagt nicht wirklich glaube.
Das einzige was ich dir raten kann ist möglichst wenig Zeit damit zu verschwenden sich über die verhurten Bullen aufzuregen, welchen ich sowieso allesamt sehnlichst den Tod wünsche, denn jeder Moment in den man sich aufregt verschwendet man einen seeligen Moment, aber ich weiß das das oft sehr viel leichter gesagt als getan ist, neige auch wegen zum Teil mehr oder weniger Kleinigkeiten zu übertriebener Rübezahlerei, aber ich versuche dran zu arbeiten;).
Ansonsten alles Gute.

Grüße

Vireder
"Drogen verursachen wahnsinniges Verhalten bei Leuten die nie welche nehmen."
-Dr. Leary
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 02.12.11 07:46
ich komme auch aus münchen. mich haben die netten herren in grün mit nem kumpel vor ner disco verhaftet und neben uns lag ein brennender joint. ergo: anzeige gegen beide wegen btm. wir haben beide keine angaben gemacht. 5 monate später kam brief von der staatsanwaltschft. die übereifrige staatsanwältin hat doch noch nen tatbestand gefunden, mit dem sie uns was anhängen kann, denn diesen assozialen gemeingefährlichen haschgiftspritzern muss man es ja zeigen ;-)

der konsum geringer mengen ist ja eigentlich straffrei und was stellt ein berennender halber joint dar, wenn nicht einen konsum einer geringen menge? aber in bayern hört man ja nicht so aufs grundgesetz und das bundesverfassungsgericht und konsum ist ja immer besitz, da man ja während des konsums etwas besitzt ;-)

aber damit kommen die staatsanwälte nicht immer durch, darum hat die nette dame einen absatz eines paragraphen gefunden nachdem die weitergabe von btm zum unmittelbaren verbrauch strafbar ist ;-)
also hier das angebliche weiterreichen der haschgiftzigarette ;-)

angeklagt waren natürlich wir beide, da nicht klar war woher der joint war.(vielleicht vom himmel gefallen)
es wurde hier auch ein tabak gras gemisch angegeben, obwohl kein tabak drin war.
habe zähneknirschend die 600 euro bezahlt damit das verfahren eingestellt wird und es zu keiner verfahrenseröffnung gekommen ist.

wie gesagt die bullen langweilt hier sowas auch, aber sie müssen das halt ahnden.
das schlimme sind die stzaatsanwälte die versuchen aus jeden noch so kleinen delikt dir ienen strick zu drehen. sowas lächerliches, was das steuergeld und zeit der richter, staatsanwälte, polizie kostet!!!
dafür lassen die dann wieder gewälttäter laufen, da die gerichte ja so überlastet sind.

könnte mich so aufregen.
eine freund hatte vor 2 wochen ne anhörung vor gericht auch wegen einem joint und wurde zuerst zu 1050 euro strafe verurteilt weil er schonmal mit bissl gras erwicht wurde. nach dem einspruch, da er kein einkommen hat, wurde die strafe dann freundlicherweise auf 750 euro + verfahrenskosten reduziert.

armes bayern :-(

das nächste mal gröl ich halt mit ner flasche wodtka vor der disco rum und kotze den herren in grün auf die motorhaube, dann passiert mir wahrscheinlich nichts ;-)



Wahres Glück liegt im Augenblick begründet
Ex-Träumer
  Geschrieben: 03.12.11 00:54
Das die Polizisten dich da unter Druck zu einer Unterschrift genötigt haben, die du vermutlich nicht hättest leisten müssen ist schon sehr frech. Würde ich auch mal mit einem Anwalt drüber reden und ggf. Beschwerde einreichen.

Aber das für 0,2 Gramm Amphetamin oder meinetwegen auch Koks (was ja der teurere Stoff wäre) eine quantitative Analyse erfolgt ist imho auch ziemlich abwegig. Bei 0,2 Gramm Amphetamin wäre der Weg des Amphetamins zum Labor wahrscheinlich schon teurer als das Material das Untersucht werden soll.


Zitat:
aber in bayern hört man ja nicht so aufs grundgesetz



Deine Geschichte hat nichts mit dem Grundgesetz zu tun.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 03.12.11 01:27

JustAnotherOne schrieb:
Das die Polizisten dich da unter Druck zu einer Unterschrift genötigt haben, die du vermutlich nicht hättest leisten müssen ist schon sehr frech. Würde ich auch mal mit einem Anwalt drüber reden und ggf. Beschwerde einreichen.



Und dann? Decken sich die Bullen gegenseitig und er steht alleine da. Wer so einen - und mensch moege mir den Ausdruck verzeihen - Scheiß glaubt, hat im NAchhinein schlechte Karten, außerdem ist das eh hinfaellig, wenn er den Strafbefehl akzeptiert hat, damit ist das Urteil rechtskraeftig.


 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 03.12.11 01:35
Geht doch gar nicht um die Sanktion. Die wird er nichtmehr los, dafür ist es zu spät.

Sich über seine Rechte im Nachhinein zu erkundigen ist aber sicher nicht verkehrt. Insbesondere dann wenn es vll. irgendwann zu einer ähnlichen Situation kommt, in der gezielt Falschinformationen ausgesprochen werden die einen in eine nachteilige Position drängen. Ein Anwalt ist da wohl der beste Ansprechpartner für so eine kleine Aufklärungsstunde (alternativ natürlich selber Literatur im Netz heraussuchen).

Beschwerde halt ggf. einreichen; sofern sowas überhaupt in irgendeiner Art zweckdienlich ist und nicht in der Rundablage endet (möchte gar nicht abstreiten, dass das passieren kann).

 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 03.12.11 01:56

JustAnotherOne schrieb:
Geht doch gar nicht um die Sanktion. Die wird er nichtmehr los, dafür ist es zu spät.

Sich über seine Rechte im Nachhinein zu erkundigen ist aber sicher nicht verkehrt. Insbesondere dann wenn es vll. irgendwann zu einer ähnlichen Situation kommt, in der gezielt Falschinformationen ausgesprochen werden die einen in eine nachteilige Position drängen. Ein Anwalt ist da wohl der beste Ansprechpartner für so eine kleine Aufklärungsstunde (alternativ natürlich selber Literatur im Netz heraussuchen).

Beschwerde halt ggf. einreichen; sofern sowas überhaupt in irgendeiner Art zweckdienlich ist und nicht in der Rundablage endet (möchte gar nicht abstreiten, dass das passieren kann).



Dazu brauchst keinen Anwalt. Keine Aussage, keine Unterschrift, das ist doch Grundwissen. U-Haft ist auch Schwachsinn, das ordnet kein Bulle an, die duerfen dich 24h festhalten, mehr aber auch nicht, dann muessen sie dich einem_r Richter_in vorfuehren. Im Nachhinein Aussagen zu widerrufen ist immer so eine Sache, was gesagt und aufgenommen wurde, steht eben so in der Akte und die hat Einfluss auf den_die Richter_in. Beschwerde kannst du vergessen, wenn ein_e Vorgesetze_r es nicht gerade auf jemanden abgesehen hab, dann landen die meist gleich im Muell.
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 03.12.11 01:58
War scheinbar nicht für jeden Grundwissen ;)

Da hat vll. einfach das nötige Selbstbewusstsein gefehlt oder vll. insgesamt ein sicheres Auftreten, das die so verfahren sind. Kann man natürlich versuchen durch Hintergrundwissen zu verbessen; wo er sich das herholt ist am Ende ja auch fast egal. Vermutlich bringt ein 10€ Gespräch mit einem Anwalt dem ein oder anderen mehr als sich die Theorie selbst anzulesen.

Stelle mir das ähnlich vor wie den Placeboeffekt bei Medikamenten.^^
 
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 03.12.11 04:04
Ja wenn man bis dahin noch nicht viel mit der Polizei zu tun gehabt hat, lässt man sich sicher leicht beeinflussen. Ich habe bisher noch keine großartigen Probleme mit der Polizei gehabt und das wird wohl auch so bleiben. Aber bis ich mich mal im Internet kundig gemacht hatte, hauptsächlich angestiftet durchs LdT, wäre ich genauso in diese Falle getappt.

Auch hier verweise ich natürlich wieder auf LdT's gepinnten Beitrag etwas weiter oben. Dürfte ein paar Dinge klären.
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 03.12.11 05:31
Moment eine Aussage habe ich (soweit ich mich erinnern kann) nicht unterschrieben. Unterschrieben habe ich nur:
- die Rechtsbelehrung
- die Zustimmung zur Vernichtung der konfeszierten Substanz
Ich habe auch keinerlei Aussagen dazu gemacht was das Pulver ist oder woher ich es haben (ausser als sie es gefunden haben "keine Ahnung wahrscheinlich ein zerbröseltes Dextro Energen")
Es gibt also doch eigentlich keinerlei Anhaltspunkte darauf dass es sich Überhaupt um Amph gehandelt hat oder?
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Sola dosis venenum facit!
Ex-Träumer
  Geschrieben: 03.12.11 11:42
Du musst von dem Scheiß gar nichts unterschreiben, nie. Auch nicht, wenn die Bullen dir Gegenstaende wieder geben und ich wuerde das auch nicht tun, einfach aus Prinzip nicht. Mach die Angaben zu deiner Person und dann stellst du das Gespraech vollkommen ein, starr am besten ins Leere, das ist meist das beste Zeichen, dann wissen die auch, woran sie sind und sparen sich meist solchen hinterhaeltigen Scheiß.

Dadurch, dass du den Strafbefehl akzeptiert hast (kein Einspruch innerhalb der Frist), hast du das Urteil anerkannt, also ist es laut Gesetz jetzt Amphetamin, da du nicht widersprochen hast. Es braucht keinen Beweis mehr, du wurdest durch den Strafbefehl jetzt diesbezueglich verurteilt, nur eben ohne Verhandlung. Das ist keine Einstellung oder aehnliches sondern ein rechtskraeftiges Urteil.
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 05.12.11 11:01
zuletzt geändert: 05.12.11 12:50 durch flobeat (insgesamt 1 mal geändert)
wieso hat meine geschichte nichts mit dem grundgesetzt zu tun? ich finde meine allgemeine handlungsfreiheit wird durch das btmg eingeschränkt. und nachdem das bverfg festgestellt hat, dass gelegentlicher konsum geringer mengen straffrei ist, sollten sich die executive und die gerichte in bayern auch an diese schranken-schranke halten und solche verfahren ohne "strafzahlungen" einstellen!
außerdem habe ich hier ironisch auf die haltung der bayerischen polizei und der staatsanwaltschaften angespielt, die die "unverletzlichkeit der wohnung" und die "handlungsfreihet" sehr gerne willkürlich, äußerst unverhältnismäßig , oder mit dem phrasen argument "gefahr im verzug", einschränken.
diese haltung untergräbt mein allgemeines rechtverständnis, nachdem die grundrechte oberste prirorität haben und nur nach genauer abwägung eingeschränkt werden darf, wenn rechtsgüter anderer, dadurch bedroht sind, was ich hier absolut nicht erkennen kann!!!amen ;-)

Wahres Glück liegt im Augenblick begründet

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