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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 12.12.12 19:20
Hey liebe Dudes..
Haben hier ein kleineres Problem, wollte mich mal informieren und hoffe hier Antworten zu finden.

Also es herrscht folgendes Problem:

Mein kleiner Bruder (15 Jahre, Schüler) wurde letzten Donnerstag einfach so auf der Straße(Fußgänger) von der Polizei angehalten. Zu seinem Pech hatte er Haschisch und ein paar Gerätschaften in seinem Rucksack. Die Cops sind vornherein mehr auf meinen Bruder eingegangen als auf seinen Kompanen der mit ihm angehalten wurde. Nachdem sie ein paar mal gefragt haben ob er was dabei habe, gab er es schließlich zu und rückte es heraus. Die Cops beschlagnahmten 6 gramm Hasch, einen Crusher, eine Eimerflasche und eine Baunuss. Mein Bro war ziemlich geschickt und machte detaillierte Aussagen. Allerdings nicht über sein Konsumverhalten und die Bullen haben auch keinen Drogentest gemacht.
Aufgrund seiner recht glaubwürdigen Aussagen nahmen sie ihn auch nicht mit auf Revier sondern ließen ihn nachdem er noch ein paar Papiere bekam wieder laufen. Sie meinen nur er müsse es seinen Eltern erzählen und das er einen Brief mit einer Vorladung bekommt.

Den Eltern will er es morgen beichten, ich werd ihm etwas helfen. Allerdings wird das bestimmt das schlimmste sein. Sie werden ziemlich enttäuscht sein, da ich damals auch Probleme mit Stoff und Führerschein hatte.
Ich würde gerne Wissen was auf ihn zu kommt. Meint ihr die Anzeige wird fallen gelassen. Weiß nicht wie das bei 6 Gramm ist.
Bundesland ist Thüringen, Führerschein hat er noch nicht. Aber hat das Auswirkungen auf den Führerschein? (Das er ihn erst später machen kann?). Wird er noch einen Drogentest machen müssen? Wann wird der Brief ankommen?

Vielleicht hat ja jemand Ahnung, der selber schonmal so ein Problem hatte.
Danke schonmal.
Gruß, PsychoRealm.

 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.12.12 20:10
PsychoRealm schrieb:
Nachdem sie ein paar mal gefragt haben ob er was dabei habe, gab er es schließlich zu und rückte es heraus

PsychoRealm schrieb:
Mein Bro war ziemlich geschickt

widerspricht sich ziemlich ;)

denke nicht, dass es bei 6g fallen gelassen wird, aber wenn er bisher polizeilich nie aufgefallen ist, ist auch das möglich... Denke es werden ein paar Sozialstunden oder Drogenberatung. Auswirkungen auf Führerschein wird es denke ich nicht haben.
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.12.12 21:17
Je nach Bundesland Sozialstunden. In Hessen gab es Fälle, von Leuten die mit 30g erwischt wurden und da gabs nur 50 Arbeitsstunden.
Das wird mir zu pervers hier, komm Dildo, wir gehen !

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Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 12.12.12 22:07
Normalerweise wird fallen gelassen , falls Polizei ihn befragt soll er entweder Aussage verweigern oder einen einmaligen Konsum, schonmal darf es nicht rüberkommen,dass er regelmäßig(also nicht den Spruch einmal im Monat auf Partys) konsumiert.
Zudem möglichst wenig Informationen, je weniger er sagt,desto weniger kann man ihm nen Strick raus drehen,deswegen aufpassen wegen seiner detailierten Aussage, könnte dadran erinnert werden und wenn er es dann nicht mehr weiß gibt es negative Konsequenzen und auch keine anderen belasten, wenn sie dennen nichts anlasten können und auf seine Aussage aufbauen, sagen weiß ich nicht, habe ich vergessen,klingt blöd geht aber durch.

Ich bin bei solchen Sachen immer sehr vorsichtig und auch recht misstrauisch, dein Bruder soll aber ruhig bleiben der wird mit nem blauen Auge davor kommen bei 6 gramm, würde die das immer aufnehmen und verfolgen wärt ihr erstens in Bayern und zweitens müssten die so viele zusätzliche Stunden schieben da haben die selber keine Lust drauf.
Wünsch euch trotzdem gut glück und beim nächsten Mal aufpassen,wenn er nochmal erwischt wird, dann wirds lustig schonmal für außenstehenden schadensfrohe Menschen


(Gab es aber mal nicht nen Thread ,dass man am besten bei ner Vorladung gar nicht erst antanzt?)
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Es ist immer etwas Vernunft im Wahnsinn.
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 17.12.12 22:10
Kann man vorher natürlich nie wissen aber man kann davon ausgehen, dass bei dieser Menge (wenn er ein Ersttäter ist) sicher nicht mehr als max. Sozialstunden dabei rauskommen.

Zitat:
Mein Bro war ziemlich geschickt und machte detaillierte Aussagen


Ich hoffe Mal das war sarkastisch gemeint denn geschickt ist DAS sicher nicht. ^^ Je weniger sie wissen desto besser. Sie hätten ihn auch auf der Wache zu nix zwingen können (zumindest Fingerabdruck usw. nicht) und ein Drogentest wäre nicht sonderlich schlimm gewesen, wenn er keinen Führerschein hat.
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Die Gedanken sind frei"
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 18.12.12 10:40
Ich glaube ihr habt alle den Threadersteller falsch verstanden, mit "geschickt" meinte der nicht "klug gehandelt" sondern eher "perplex" ("die Schickung", "geschickt gewesen" ist dann Slang für fertig oder perplex sein)

Zum Thema: je nach Bundesland mal einen Anwalt konsultieren. Und fürs nächste mal : Freiwillig was rausgeben und irgendwas zugeben immer vermeiden. Eine Aussage zu machen wird ihn auch nicht weiter bringen. - Ein Anwalt kann einen da echt am besten beraten und das kann wirklich Wunder wirken. Verschlimmern tut es die Sache auf keinen Fall. Naja er ist noch jung, viel Glück bei der Sache.
 
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  Geschrieben: 18.12.12 18:53
Wie weit waren den die Pflanzen und war das ganze professionel oder mehr Lowbuget und vor allen wirst du jetzt öfters kontrollirt?
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 18.12.12 19:14
Immer nervig der Ärger mit den Behörden...
Ansonsten stimme ich Nietzsche zu. ("Möglichst wenig Informationen",...)
Wäre cool, wenn du erzählen könntest wie's ausgegangen ist ;-)
Weiterhin viel Glück und Stärke, ihr schafft das schon.

Grüße
humpth3bump
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 18.12.12 22:34
Also bei uns in Österreich hab ich auch schon von einem Polizisten gehört, der mir erzählt hat, wenn jemand nur 2-3 Pflanzen daheim hat dann gehen sie nicht davon aus, dass er was verkaufen will, nehmen sie ihm weg und fertig is. (Kann natürlich nur wiederholten, was mir der gesagt hat)
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» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 19.12.12 13:44
atompilz schrieb:
Ich glaube ihr habt alle den Threadersteller falsch verstanden, mit "geschickt" meinte der nicht "klug gehandelt" sondern eher "perplex" ("die Schickung", "geschickt gewesen" ist dann Slang für fertig oder perplex sein)


Ja genau, so war es gemeint. Also er war ziemlich geschockt..

Nunja, gestern ist der Brief angekommen. In ihm steh drinne das er vorgeladen wird. Vorladung wg. Ermittlungssache (allg. Verstoß - Cannabis, einschließlich Zubereitungen) als Beschuldigter.

Hat da jemand ein paar Tipps? Was sollte man sagen und was sollte man auf jeden Fall verweigern zu sagen? Soll er da alleine hingehen oder evtl. auch ein Elternteil mitnehmen?
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 19.12.12 13:51
hey PsychoRealm

ich empfehle dir mal im Jurathek-Forum
deine Frage zu stellen.
Die sind sehr kompetent und haben auch ihren eigenen Bereich zu diesem Thema.
Vtl taucht ja dort schon dein Problem auf.
Allerdings musst du dort genau aufpassen wie du dich ausdrückst.
Denn die tendieren eher zu ner konservativen Meinung.

Die Ignoranz und die Angst und was man lieber schnell vergisst all das machte Dich zu dem, was du jetzt bist...
Abwesender Träumer



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ICQ
  Geschrieben: 19.12.12 14:10
Kann mir einer sagen was eine "Baunuss" ist? Noch nie gehört.
Sorry wegen Spam, aber was zur Hölle ist das? :D
"Wie wird CO2 in Sauerstoff umgewandelt?"
"Durch Pflanzen du Schwanz!!"
Abwesender Träumer



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78 Forenbeiträge

  Geschrieben: 19.12.12 15:06
Ist die Vorladung bei der Polizei?
Falls ja, herrscht dort meines Wissens keine Pflicht zur Anwesenheit. Einfach freundlich absagen. Es darf auch nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden, noch sonst wie Nachteile für deinen Bruder mit sich bringen. Wenn er bei der Polizei erscheint, kann er sich nur noch mehr rein reiten.

Zumindest wird das auch in anderen Threads mit ähnlicher Problemstellung so erläutert.
I'm so happy because today
I've found my friends...
They're in my head
Abwesender Träumer



dabei seit 2007
713 Forenbeiträge

  Geschrieben: 19.12.12 15:19
Zitat:
Kann mir einer sagen was eine "Baunuss" ist? Noch nie gehört


Kann man als Kopf zum rauchen missbrauchen ; D
Die Ignoranz und die Angst und was man lieber schnell vergisst all das machte Dich zu dem, was du jetzt bist...
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 19.12.12 19:21
Man ist weder als Beschuldigter noch als Zeuge verpflichtet, sich bei der Polizei zu äussern. Als Beschuldigter wird einem auch jeder Anwalt davon abraten irgendetwas zu sagen ausser Angaben zur Person. ALLES was man dort sagt kann (und wird mMn) gegen einen verwendet werden.


Eine Aussage bei der Polizei ohne Anwalt ist ein Kampf mit ungleichen Waffen.



 

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