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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 03.05.14 13:58
Sachverhalt: Ich möchte bei verschiedenen Online-Apotheken jeweils 2 Packungen eines apothekenpflichtigen, jedoch rezeptfreien Medikamentes kaufen. Ich plane damit eine Beschaffung, die nach äußerem Augenschein über der ärztlichen Empfehlung liegt.
Mein Kauf wird bei jeder Apotheke unter einem bestimmten Artikel-Preis erstmal nur einmalig sein. Ggf. alle paar Quartale nachbestellt, davon gehe ich jedoch jetzt nicht aus.

Meine Frage ist, ob jemand weiß, inwieweit Kundendaten langfristig gespeichert werden - primär nicht unbedingt einmal wegen des Arzneimittels sondern auch evtl. wegen Handeslrecht, Rechnungsaufbewahrungspflicht, etc. - und inwieweit diese übergeordnet zusammengetragen werden um auf Auffälligkeiten hinzuweisen (GüG, etc)

Fazit: Kann mein Kauf in Post-NSA-Zeiten herauskommen und man mir etwas Böses unterstellen. Ist es möglich, dass eine staatliche Stelle die verschiedenen Rechnungen der Apotheken zu Gesicht bekommt (ggf. auch via Internet-Abfang) und sich irrtümlich denkt "die kauft 30 Packungen zur gleichen Zeit, das reicht für ein Jahr 24/7 nach Packungsvorschrift, empfohlen sind maximal 5 Tage hintereinander, daher muss man von Medikamentenmissbrauch ausgehen"

Vielen Dank für eure Sachkenntnis
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 03.05.14 14:45
Also ganz ehrlich, du bestellst dir ein rezeptfreies Medikament und begehst damit keine Straftat.

Natürlich liegt die von dir bestellte Menge über der Empfohlenen, doch jeder hat seine eigene Dosis. Du brauchst eben etwas mehr.

Würde mir da an deiner Stelle keinen Kopf machen, allerdings mal abwarten, was die anderen Träumer sagen.

Schönes Wochenende!
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 03.05.14 15:18
Wenn es nicht Rezept- sonder nur Apothekenpflichtig ist. Dann kauf es doch einfach in deinen Umliegenden Apotheken.
Die speichern deine Daten auf jeden Fall nicht. Falls das deine einzigen Bedenken sind, dürfte sich so alles erledigt haben. :D

Mit online Apotheken habe ich keine Erfahrung.
 
Moderator



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  Geschrieben: 03.05.14 15:36
Benaja1992 schrieb:
Wenn es nicht Rezept- sonder nur Apothekenpflichtig ist. Dann kauf es doch einfach in deinen Umliegenden Apotheken.
Die speichern deine Daten auf jeden Fall nicht. Falls das deine einzigen Bedenken sind, dürfte sich so alles erledigt haben. :D

Mit online Apotheken habe ich keine Erfahrung.


Online ist das Medikament, das er kaufen will, wesentlich günstiger..
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  Geschrieben: 03.05.14 15:38
dachte ich mir auch schon, Benaja aber online-apos sind um welten günstiger als physische. online ist aber alles nachvollziehbar, das stimmt. allerdings verstehe ich nicht wirklich, warum du, Drewermann in verscheidenen online apos bestellen möchtest... allgemein ist mir die problematik nicht wirklich klar. ich würde mir die günstigste raussuchen und ein paar packungen bestellen. da dürfte gar nichts passieren. die freuen sich doch wenn jemand umsatz erzeugt. oder gibt es vorschriften, dass man bestimmte medikamente nicht in großen mengen bestellen / besitzen darf? das wäre mir neu. warum willst du deinen bedarf auf mehrere apotheken verteilen? damit im falle einer nachverfolgung, welche ohnehin nie stattfinden wird, nicht ersichtlich ist, wie viel du insgesamt bestellt hast? das ist doch schon recht paranoid... es geht ja nicht um RC's oder so.

Drewermann schrieb:
Ist es möglich, dass eine staatliche Stelle die verschiedenen Rechnungen der Apotheken zu Gesicht bekommt (ggf. auch via Internet-Abfang) und sich irrtümlich denkt "die kauft 30 Packungen zur gleichen Zeit, das reicht für ein Jahr 24/7 nach Packungsvorschrift, empfohlen sind maximal 5 Tage hintereinander, daher muss man von Medikamentenmissbrauch ausgehen"


unsinn meiner ansicht nach. es gibt bei meine-onlineapo(punkt)de z. b. im bestellformular ein feld, in dieses man eintragen soll, für wie viele personen man bestellt. die gehen also scheinbar grundsätzlich davon aus, dass man für mehrere bestellen könnte. hat dann sicher auch statistik-gründe.

mal so aus reiner neugier: um welches medikament handelt es sich denn?
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  Geschrieben: 03.05.14 16:09
Ich kann mir vorstellen, wenn jemand in größeren Mengen Rhinopront oder ähnlich "brisante" Medikamente bestellt, und auch noch das Pech hat nen übermotivierten Apotheker dort sitzen zu haben, könnte das eventuell Ärger geebn. Sprich: die Daten werden weitergegeben wegen Verdacht auf illegale Handlungen. Wobei wegen 2 Packungen kann ich mir das nicht vorstellen....
 
Moderator



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  Geschrieben: 03.05.14 16:26
The Specialist schrieb:
mal so aus reiner neugier: um welches medikament handelt es sich denn?


Höchstwahrscheinlich um Hustenstiller aka Dextromethorphan.
Ich glaube einige Apotheken haben eine Sperre (gerade für Hustenstiller), so dass man glaube ich nicht mehr als 5 Packungen bestellen kann
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  Geschrieben: 03.05.14 16:28
Die Leute die die Daten speichern interessiert so ein Fall null.
Die haben echt besseres zu tun als sich mit deinem Fall zu beschäftigen.

Nicht böse gemeint, aber du hast eben keine Straftat begangen.
 
Traumländer



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  Geschrieben: 03.05.14 16:43
Neopunk schrieb:
The Specialist schrieb:
mal so aus reiner neugier: um welches medikament handelt es sich denn?


Höchstwahrscheinlich um Hustenstiller aka Dextromethorphan.
Ich glaube einige Apotheken haben eine Sperre (gerade für Hustenstiller), so dass man glaube ich nicht mehr als 5 Packungen bestellen kann


vor paar jahren hab ich mit einem kumpel mal 25 packungen dextromethorphan bestellt, kam an ohne die geringste nachfrage.. kann aber sein dass das zur zeit nicht mehr so einfach geht...

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  Geschrieben: 03.05.14 16:45
Drewermann schrieb:
Meine Frage ist, ob jemand weiß, inwieweit Kundendaten langfristig gespeichert werden - primär nicht unbedingt einmal wegen des Arzneimittels sondern auch evtl. wegen Handeslrecht, Rechnungsaufbewahrungspflicht, etc. - und inwieweit diese übergeordnet zusammengetragen werden um auf Auffälligkeiten hinzuweisen (GüG, etc)


Die Rechnungsaufbewahrungspflicht beträgt in DE für Unternehmer meines Wissens 10 Jahre, auf den Rechnungen steht dann auch dein Name und deine Adresse. Übergeordnet zusammengetragen werden diese nicht, nur im Falle einer Steuerprüfung müsste man sie vorzeigen, dabei wird dann aber nicht darauf geachtet, welcher Kunde wieviel von welchem rezeptfreien Medikament gekauft hat.

Aber wie kittster schon sagte: Handelt es sich dabei um bekannte Stoffe zur Herstellung illegaler Substanzen, könnte die Apo schonmal die Staatsanwaltschaft/Polizei darauf aufmerksam machen. Ich denke nicht, dass das bei zwei Päckchen passiert, aber who knows.
alles ne Sache der Wahrnehmung
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 03.05.14 21:19
Genau so ist es, sind 10 Jahre.
"Wer den freien Genuß von Cannabis befürwortet, nimmt in verantwortungsloser Weise den Tod von Tausenden junger Menschen in Kauf."
Edmund Stoiber (ehemaliger Ministerpräsident von Bayern),1997
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Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 04.05.14 01:32
Neopunk schrieb:
The Specialist schrieb:
mal so aus reiner neugier: um welches medikament handelt es sich denn?

Höchstwahrscheinlich um Hustenstiller aka Dextromethorphan.
Ich glaube einige Apotheken haben eine Sperre (gerade für Hustenstiller), so dass man glaube ich nicht mehr als 5 Packungen bestellen kann


Die erste Annahme ist korrekt. Die zweite Behauptung kann ich nicht beurteilen, habe aber ähnliches im Internet gelesen, - wobei hier jedoch bereits maximal 2-3 Packungen empfohlen werden. (Anders als hier , wo von sich aus gesagt wird, wir geben 4 Packungen ab. Keine mehr aber 4 schon.)

Da ich keine Lust auf dumme Rückfragen habe, dachte ich mir, maximal 2 Packungen, und ggf. andere Dinge, um die Versandkosten relativ gesehen zu senken.

In Offline-Apotheken war ich bereits, wo von 6 Apotheken der Preis mit 3 Apotheken 3,95€ beträgt, eine Studentenrabatt 10%=3,55€, und eine hat komischerweise den Preis bei 4,15€; eine andere Apothekerin hat mir jedoch zu meinem Erstaunen gesagt "Hustenstiller von Ratiopharm gibt es nicht" und wollte mir immer einen Hustensaft andrehen; entweder hat sie ganz genau gewusst was Sache ist oder überhaupt nicht. (PZN hatte ich da gerade nicht zur Hand)
 
Traumländer

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  Geschrieben: 04.05.14 02:05
Warum so eins Stress? Entweder Offline kaufen und etwas mehr ausgeben, oder online bestellen und fertig. Erst mal werden die meisten Bestellungen automatisch abgearbeitet, dh. Auftrag kommt rein, Mitarbeiter packen es in die Versandpackung, Kleber drauf und fertig. Es ist nicht mal ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, bei zB. 2 Packungen sogar noch wenig. Bedenke: Es gibt Leute, gerade ältere, die Medikamente auf Vorrat kaufen, da kommen gut mal 5 Packungen Hustestiller, 10 Nasensprays etc. zusammen, erst recht, wenn es für die Ganze Familie ist.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht wo das Problem ist. Selbst WENN angenommen mal aus irgendwelchen Gründen eine Nachfrage kommen sollte, sagst du

1. Ich benötige mehr
2. Für die Familie
3. Auf Vorrat

Zumal: Was du damit anstellst ist egal und in keinster Weise strafbar, solange du die Substanz nicht veränderst und/oder an 3. weiter gibst. Und wenn du dir 50 Hustenstiller reinpfeifst, die Hintergründe können egal sein und wenn du im Krankenhaus sagst "Ich war verzweifelt und wollte endlich, dass dieser scheiß Husten weggeht", dann müssen die das so hinnehmen und in Deutschland machst du dich damit nicht strafbar.
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