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Abwesender Träumer

dabei seit 2013
68 Forenbeiträge

  Geschrieben: 14.04.15 19:24
Hallo Kollegen, ich brauche bitte Eure Hilfe.

Folgendes ist vorgefallen:
Ich hatte einen Verkehrsunfall ohne Personenschaden. Alkohol und Drogentest waren jeweils negativ. Die Polizei hat in meinem PKW 5 Tbl. Diazepam gefunden, wofür ich ein Rezeot vorweisen kann. Die Polizei unterstellt mir nun, daß ich durch den Diazepam-Konsum den Unfall verursacht hat, hat eine Bluteintnahme durchführen lassen und hat meinen Führerschein beschlagnahmt und eine Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkkehrs erstattet.

Was die Polizei nicht weiß: Ich habe an diesem Tag Tramadol und Diazepam genommen (bin abhängig).

Meine Frage:
- Was passiert jetzt mit mir?
- Wie stehen die Chancen, daß ich den Führerschein von der Staatsanwaltschaft bis zum Gerichtsverfahren wieder bekomme? Was kann ich dort aushandeln?
- Meine Versicherung deckt auch grobe Fahrlässigkeit ab - nur keine Trunkenheit oder "berauchende Mittel" - Habe ich Regress zu befürchten? Es waren ja "nur" Medikamente.
- Wie lange werde ich den Füherschein los haben? Bin wegen der Arbeit darauf angewiesen.
- Hat jemand Tipps für mich?

Bitte keine Vorwürfe, ich weiß selbst, daß das alles scheiße gelaufen ist.
Danke.
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2013
79 Forenbeiträge

  Geschrieben: 14.04.15 20:31
Alter, da ist alles scheisse gelaufen was nur ging! Die harten Fakten sind:
-den Lappen bist du los (min. 1 Jahr)
-um eine mpu wirst du nicht rumkommen
-du wirst für die Dauer eines Jahres unamgekündigt Urinproben abgeben müssen
-das wird schwer da du drauf bist
-deine Versicherung greift in diesem Fall, wie du selbst geschrieben hast nicht
-du musst die ganze scheisse selbst bezahlen!!!
-wenn du Pech hast wird man dich sowohl strafrechtlich als auch verkehrsrechtlich richtig f***en.

Such dir sofort einen Anwalt der auf beides spezialisiert ist. Vorher redest du kein Wort mit der Polizei. Mach keine Angaben zu Konsum oder sonstiges, nichts! Wenn du angezeigt wurdest hast du als Beschuldigter das Recht jegliche Aussage zu verweigern. Auch wenn sie dich aufs Revier laden, rufst du an und sagst freundlich, das du nicht erscheinst.
Der Rest wird dir dein Anwalt sagen.

Alles, alles Gute

Sivispacem

 
Ex-Träumer

dabei seit 2015
246 Forenbeiträge

  Geschrieben: 14.04.15 20:47
Ja dem kann ich zustimmen, tendenziell wäre ich nur etwas skeptisch ob ein Anwalt nicht nur weitere Kosten verursacht, aber beurteilen kann ichs halt nicht. Auf jeden Fall solltest du gleich damit beginnen den Konsum einzustellen und noch ein kostenlosen Tipp aus Erfahrung kann ich dir geben, ohne Abstinenznachweis bestehst du die MPU wahrscheinlich nicht, du solltest also jeder Einladung zur MPU widersprechen bis du diesen hast, wenn du nicht grad Kohle wie Heu hast und es auf einen Versuch (600 EUR) ankommen lassen möchtest.
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2012
1.044 Forenbeiträge
1 Langzeit-TB

  Geschrieben: 14.04.15 21:43
Beleib mal ganz locker.

Vermutlich passiert dir nämlich gar nichts.

Tramadol werden sie nicht sehen.

Das Diazepam schon, jedoch weiß jeder halbwegs infomierte das sich desen Abbauprodukte noch sehr lange im Fett ablagern bis zu 4 Wochen sind da durchaus drin.

Du hast ein Rezept für das was sie dir nachweisen. Du hast das Medikament am letzen Wochenende eingenommen und bist da auch kein Auto gefahren (würde ich jedenfalls mal so sagen). Damit liegt natürlich schon mal kein Btm verstoß vor (also gegen Besitz) da der Test definitiv positiv auf Benzos ausfällt sollte der Verteidiger (den du dir in diesem Fall unbedingt nehmen solltest, denn mit etwas Glück behälts du dein Lappen und alles ist okay) schlicht darauf plädieren das du nicht unter akutem Einfluss von psychoaktiven Substanzen standest. Sonder diese außerhalb der aktiven Hwz eingenommen hast, somit auch nicht nach Paragraph 1 der Stvo fahrlässig (Gefährdung anderer) gehandelt hast.

Selbst wenn du am Vorabend konsumiert hast, ist das schlicht deine korrekt verschrieben Medikation. Die, dafür kannst du nichts, eben wochenlang nachweisbar ist.
Das du abhängig bist geht keinen was an und das du kurz zuvor konsumiert hast und durch das einsteigen in dein Pkw gegen die Stvo verstoßen hast, wird dir so schnell keiner nachweisen.

Schau mal was man dir Vorwirft was erstmal rauskommt. Dann nimm dir ein Anwalt sprech die Taktik durch. Ich nehme an das sich das ganze nach 2 Wochen Briefen hin und her erledigt hat für dich.

Du hast in diesem Sinne keinen vorsätzliche Verstoß begangen, sonder hast einfach deine Medis genommen (das du ein Rezept hast rettet dir den Arsch). Nichts ahnend das diese nach dem Verlust ihrer Wirkung noch ewig nachweisbar sind, was dir ja aber nun wiklich nicht als nachteil angerechnet wird. Es kann ja nicht sein das du von deinem Arzt benzos bekommst und dann 3 wochen kein Autofahren darfst.

Wenn mich nicht alles täuscht lagern sich auch aktive metabolite durch die lipophilen eigenschaft tlw. ab. meine sogar das nur darauf getestet wird.

Bleib locker immer schön dumm stellen. Wie Benzos sind Btm ? Warum gibt mir mein Arzt den sowas ? Das ist ungerecht ich will nen Anwalt usw...

Also daa ganze ist nach meinem Rechtsverständnis zsm gefasst. Kann durchaus sein das ich mich hier und da irre aber alg. würde ich sagen nimm dir auf jeden fall ein Anwalt den die Chance besteht da mit nem blauen auge davon zukommen, ohne Anwalt wird das jedoch fast unmöglich, da machen die mit dir was die wollen.
Wie Hart ich bin? Letzte Woche hab' ich mir den Zehennagel gestoßen, als ich meinen Kräutergarten bewässert hab', und ich hab' nur 20 Minuten lang geheult!
Abwesender Träumer

dabei seit 2013
79 Forenbeiträge

  Geschrieben: 14.04.15 21:45
Für das Gerichtsverfahren wird er so oder so einen Anwalt brauchen bzw. Einen pflichtverteidiger gestellt kriegen. Die sind in der Regel kollegen vom Richter und helfen dir nen scheiss!!! Du brauchst auf jeden Fall einen guten Verteidiger. Das Strafmaß was dir droht ist nicht ohne. Da steht einiges im Raum!!! Wenn der Richter es drauf anlegt geht es um deine Existenz. Also Anwalt!!!
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2012
1.044 Forenbeiträge
1 Langzeit-TB

  Geschrieben: 14.04.15 22:58
zuletzt geändert: 14.04.15 23:16 durch Desaster (insgesamt 4 mal geändert)
hmm vlt. seh ich das zu loker aber er hat "nur" nen leichten Unfall unter Medikament (wobei der "Einfluss" eben zweifelhaft ist und von Fall zu fall entschieden werden muss...) gehabt und unter Artzl. Aufsicht bzw. Verschrieben.

Ich denke sowas passier in DE häufig, nahezu tgl.

Hätte er die Benzos ohne Rezept genommen wäre das Btm missbrauch und damit wäre es ein Verstoß gegen die stvo gewesen fahrlässig ins Auto zu steigen.
Da er diese aber verordnet bekommen hat, ist das seine legitime Medikation unter der er dennoch ggf. kein Kfz führen darf, da er wie gesagt gegen den 1. § der Stvo verstoßen hätte in dem andere gefährdet hätte. Da jedoch nicht raus ist ob der akut unter dem Einfluss der Arznei stand oder diese weit davor eingenommen wurde, liegt es eig. in seinem Ermessen ob der fahren kann oder nicht. Das Problem ist leider das er einen Unfall hatte was im Umkehrschluss die Vermutung nahelegt das er kein Auto fahren konnte und somit rechtswidrig gehandelt hat. Dafür muss ich aber erstmal nachgewiesen werden das er die Benzos nicht am Vortag eingenommen hat.

Wenn er natürlich zugibt das er 2 std. was genommen hat is er dran, ohne gleit-gel. Aber ansonsten sehe ich mit nem guten Anwalt durchaus die Chance das ganz "normalen" Unfall zu werten. Die Polizisten spielen sich da gerne mal auf. Finden Benzos und denken du bist dran bzw, hast kein Rezept in deinem Fall hast du aber eins. Ggf würde ich mich mit dem Arzt in Verbindung setzten das er seine Meinung kund tut ob zb. Benzos am Vortag (oder besser nach davor) konsumiert eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit denkbar macht. Gib auf gar keinen Fall zu das du akut also aktuell unter dem Einfluss standest.

Wenn ich nicht irre unterscheidet der Bluttest nicht zwischen aktiven Metas und abbaup. da bin ich jedoch nicht sicher.Selbst wenn, speichert sich etwas in fett ab und wird langsam wieder in den Kreislauf abgegeben is nicht so krass wie beim Urin aber durchaus im messbaren bereich.

Du hast die Benzos nicht in Rauschabsicht genommen sondern nach ärtl. Verordnung. Laut Beipackzettel und artzl. Rat sollte man keine Maschienen unter dem Einfluss dieser Medis führen, jedoch ist hier eben der Streit Punkt und damit fraglich, wo ist hier die Grenze beim "Einfluss". Wenn ich Abbauprodukte Nachweisen kann stehe ich schin lange nicht mehr unter Einfluss. Aktiv. Metaboliten könnnen auch nur bis zu einer gewissen Grenzen als Wirksam betrachtet werden zumal es ja bei Benzos eh ein sonderfall ist. Wahrscheinlich wird es abschließend eine art gutachten aus dem Labor geben. In dem man anhand der Quantität entweder darauf schließt (vermutet) das die Person unter akutem Einfluss stand oder ob sie lediglich etwas im Blut hatte, ohne das davon auszugehen ist das ein akuter Konsum statt gefundent hat ABER da es da keine klaren Grenzen, (eben auch wegen Toleranz Hwz usw höhere Dosis selber effekt längere Hwz) gibt gilt es eben diesem Punkt anzufechten. Dafür dann der Anwalt.

Wie gesagt is meine Pers. Auffassung leg ich mich nicht ins Feuer für, auch möglich das die einfach sagen wir haben aktive Metabolite gefunden ob du die haben darfst ist egal du darfst damit nicht fahren . aus ende das kannst du nicht wissen wie lange die aktiven Metabolite nachweisbar sind und dann hast eben Pech gehabt ...

Das glaub ich aber nicht da du ja eben nicht abschätzen kannst wann keine "Einfluss" mehr vorliegt. in 3 Stunden ? Morgen ? Übermorgen ?
Beim Alk/Thc wäre das was anderes (Wenn die Thc im blut finden egal wie viel bist du fällig) die Benzos sind aber eben deine Medikation die du ja auch zb nehmen "musst" Angstattacke etc. das sieht nochmal anders aus und muss von Fall zu Fall entschieden werden. Das geht nicht Pauschal wie beim alk ab 0.5 Promille oder wo da die Grenze ist.


Wie gesagt guter Anwalt+ Viel Spielraum+ keine klaren Grenzen + Rezept = gute Chance

Edit: Unter Strich will ich sagen, Beim Alk gibt es klare Grenzen (Promille Grenze), bei Btms auch (vorhanden bedeutet schuldig) aber bei verschrieben Medis (die nun mal auch Btm sind hier was hier aber keine Rolle spielt)eben nicht .Wenn du trinkst muss du iwie lange genug warten dann nach ist es okay zu fahren(du musst nichts trinken kannst es also lassen wenn du dich nicht in der Lage fühlst genau abzuschätzen wann du 0,00 Promille erreicht hast, deine Medis musst du aber ggf. schon nehmen Woher willst du als Laie den Wissen wann der "Einfluss" exakt abgelaufen ist ? Das kannst du nicht. Nehmen sollst du sie auf ärztl. rat dennoch. Beim alk is das deine Entscheidung, dein Risiko bist du unsicher, dann lass es.... da fehlt eben die besagte Grenze bei Medis da sie einerseits notwendig sind für dich, du aber auf der andere seite eben gar nicht abschätze kannst wann du offiziell nicht mehr unter Einfluss stehst) btms darfst du eh nicht haben also im blut schon ,aber nicht beim Fahren. Nur bei verordnetet Medis...gibt es keine klarer Grenze. Deshalb gibt es ja auch den Opiat Führerschein. Von nem Benzo schein hab ich noch nie gehört ich nehme an das da idr. (bei Rezepten) kulant entschieden wird.
Wie Hart ich bin? Letzte Woche hab' ich mir den Zehennagel gestoßen, als ich meinen Kräutergarten bewässert hab', und ich hab' nur 20 Minuten lang geheult!
Abwesender Träumer



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655 Forenbeiträge

  Geschrieben: 14.04.15 23:12
Wenn der verschreibende Arzt sagt, du kannst damit fahren ist alles in ordnung. Hab so nen schrieb wegen ritalin und dem bedienen schwerer Maschinen von meiner Ärztin das ich während dauermedikamention Maschine bedienen kann. Bin cnc fräser

Das ist meine persönliche Meinung.
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch nicht, dass du nicht verfolgt wirst."

"Echte Bankgeheimnisses, sagte der Skeptiker, gibt es nur in den
städtischen Parkanlagen."



» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2013
68 Forenbeiträge

  Geschrieben: 15.04.15 00:43
Blockmeister schrieb:
Wenn der verschreibende Arzt sagt, du kannst damit fahren ist alles in ordnung. Hab so nen schrieb wegen ritalin und dem bedienen schwerer Maschinen von meiner Ärztin das ich während dauermedikamention Maschine bedienen kann.


Also kann mein Hausarzt mir schriftlich bestätigen, daß ich am Tag nach der Diazepam-Einnahme Auto fahren darf?
 
Abwesender Träumer

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  Geschrieben: 15.04.15 01:17
ich kann desaster da vollends zustimmen !!!!
du hast ein rezept vom arzt und damit kannst du, wenn du dich dementsprechend in der lage fühltst, auch einen pkw fahren ohne wenn und aber .

hol dir von deinem arzt eine schriftl. bestätigung, das er dir diaz verschrieben hat und hol dir einen anwalt !
das wird alle bissel dauern, aber sollte gut für dich ausgehen.
NIEMALS den lappen geben, bei ner kontrolle, unfall oder sonstiges !!!
wenn die bullen fragen, dann sagst du, das du nicht weist wo sich dein führerschein befindet-beim nächsten mal, denn dann kannst du IMMER bis zur verhandlung weiter fahren und die entscheidung des gerichts abwarten. du wußtest das leider nicht, das man niemals den lappen der polizei aushändigt....aber beim nä. mal.

kostet zwar 10,- oder 15,- euros aber völlig egal-ich geb den NIE her .

wünsche dir trotzdem viel erfolg und gute nerven

ps: JA stiften :DEIN DOC MUSS DAS NUR SCHRIFTLICH BEGLAUBIGEN !
Das Leben ist eine Schlampe.
Also lerne es zu ficken !!!
Ex-Träumer
  Geschrieben: 15.04.15 01:57
Ich weiß nicht wie das in D gehandhabt wird, aber in Ö muss man sich bei Einnahme von solchen Medikamenten regelmässig einer Amtsärztlichen Untersuchung unterziehen. Hast du vielleicht oder irgendjemand ne Ahnung davon? D und Ö sind sich in vielen Gesetzen oder Beschlüssen ähnlich.
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2014
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  Geschrieben: 15.04.15 02:08
noch nie gehört, das man sich einer ärztl. untersuchung unterziehen muß .
rezept vom doc sagt aus, das der patient, hier in diesem fall, diaz nehmen soll und deshalb darf er auch damit aktiv am strassenverkehr teilnehmen, wenn er sich selbst in der lage dazu fühlt .

damit ist alle rechtens und somit freie fahrt ...
Das Leben ist eine Schlampe.
Also lerne es zu ficken !!!
Traumland-Faktotum



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  Geschrieben: 15.04.15 02:17
Beipackzettel schrieb:
2.2.e Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Dieses Arzneimittel kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen so weit verändern, dass die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird. Dies gilt in verstärktem Maße im Zusammenwirken mit Alkohol.
Daher sollten Sie das Führen von Fahrzeugen, die Bedienung von Maschinen oder sonstige gefahrvolle Tätigkeiten ganz, zumindest jedoch während der ersten Tage der Behandlung unterlassen.
Die Entscheidung in jedem Einzelfall trifft der behandelnde Arzt unter Berücksichtigung der individuellen Reaktion und der jeweiligen Dosierung.

Ich denke mal, das Einholen einer Bestätigung durch den Arzt, dass die Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt ist, wäre in diesem Fall durchaus empfehlenswert.
Ich bin keine Signatur. Ich putz' hier nur!
Abwesender Träumer

dabei seit 2015
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  Geschrieben: 15.04.15 07:41
Selbst wenn so eine Bestätigung vorliegt, werden sie immer noch behaupten, dass du zum Zeitpunkt des Unfalls nicht fahrtauglich warst. Das ist ihre Hauptanklage und die werden sie keinesfalls aufheben. Sonst müssen sie nämlich das Verfahren einstellen, da bei einem "normalen" Unfall kein Intresse der Allgemeinheit besteht und somit kein Eingreifen einer Staatsmacht, Polizei und/oder Staatsanwaltschaft, notwendig ist.

Und ein Anwalt kostet nichts, wenn man sich zuerst nur beraten lässt. Der Anwalt kennt sich besser aus und kann dir bei der Beratung sagen, was dich erwartet und ob es übrhaupt sinnvoll ist einen Anwalt zu bezahlen. Desweiteren kannst du, sollte es zur Verhandlung kommen und ein Anwalt nötig und/oder zu teuer für dich sein, beim zuständigen Amtgericht Prozesskostenhilfe beantragen. Die übernehmen dann die Kosten deines Verteidigers. Aber vorher mit dem Anwalt klären ob er diese Art der Bezahlung akzeptiert.
"Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken.
Eine Stunde lang Böses getan und Ruhm ist dir gewiss."

-Alte Samuraiweisheit-
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Abwesender Träumer

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68 Forenbeiträge

  Geschrieben: 15.04.15 14:25
Erstmal danke für die vielen Beiträge.

Habe eine Kopie vom Rezept, das habe ich der Polizei auch schon vorgelegt. Wenn ich durch ärztlich verordnete Medikamente kein Fahrzeug mehr führen darf, dann hätte der Arzt mir das mitgeteilt und entsprechende Wege eingeleitet (ich denke da z.B. an Epileptiker).

Der Führerschein wurde mit der Begründung "VKU i.V.m. §315c StGb" (Gefährdung des Straßenverkehrs) beschlagnahmt.

Nur solange kein Gericht entschieden hat, daß ich generell fahruntauglich bin, sehe ich keinen Grund, bis zur Verhandlung meinen FS einzubehalten. Leider ist die Akte noch nicht bei der Staatsanwaltschaft. Da kann ich frühestens morgen anrufen.

Und wie schon im Beitrag vorhin erwähnt, ist von keinem öffentlichen Interesse auszugehen, da keine Menschen zu Schaden kamen und auch kein Versto´gegen das BtmG vorliegt.

Interessant wäre jetzt folgendes: Nach was wird in meiner Blutprobe gesucht? Die Polizisten haben keinen fachkundigen Eindruck gemacht, also nehme ich mal an, die suchen gezielt nach Diazepam und haben ansonsten ein Standardlaborprofil. Was wird da gesucht? Kennt sich einer aus?
 
Moderator



dabei seit 2012
2.839 Forenbeiträge

  Geschrieben: 15.04.15 14:59
Darauf das bei deiner Blutuntersuchung lediglich nach Diazepam bzw. Benzodiazepinen gesucht wird würde ich mich nicht verlassen. Es kann durchaus sein das sie trotz des negativen Urintests bei der Kontrolle dennoch nochmal ein Standardscreening durchführen. In diesem Fall solltest du damit rechnen das nach Cannabis, div. Amphetaminen, Opiaten und einigen Opioiden gesucht wird. Dazu kann durchaus auch Tramadol zählen.

Klar sollte sein das du jetzt erstmal abstinent bleibst bis die Sache mehr oder weniger vom Tisch ist - kann zwar ziemlich lange dauern aber kann echt den Ausschlag geben ob du nochmal mit nem blauen Auge davonkommst.

@Kusoka, wieso sollte die Bestätigung vom Arzt einfach ignoriert werden? Deiner Begründung kann ich da nicht ganz folgen - klar das sie die Anklage nur widerwillig fallen lassen würden, aber wenn sein behandelnder Arzt bestätigt das er trotz Diazepam fahrtauglich ist besteht schlicht und ergreifend keine Basis mehr für die Anklage. Die können nicht einfach sagen "das ist uns egal, sie hatten das im Blut und nur deshalb haben sie den Unfall gebaut."
Es gibt tausende von Menschen die jeden Tag mit Medikamenten die die Fahrtauglichkeit einschränken können am Steuer sitzen. Wenn der behandelnde Arzt diese Menschen trotz Medikation als Fahrtauglich einstuft ist hier alles in Ordnung.

Wäre an der Stelle des TEs würde ich mich ohne Umschweife sofort an den Arzt wenden der es dir verschrieben hat (wofür und wie lange wurde es denn eigentlich verschrieben?) und fragen ob er dir da helfen kann. Nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen und so eine Bestätigung verlangen, sondern erstmal mit ihm abklären ob du aus seiner Sicht überhaupt hättest fahren dürfen, und wenn nein, höflich fragen wieso er dich nicht darauf hingewiesen hat. Falls er das doch getan hat hast du ein Problem, denn dann ist die Anklage korrekt.
Falls er der Meinung ist das du sehr wohl in der Lage gewesen wärst Auto zu fahren und er bereit ist dir das schriftlich zu bestätigen bin ich schon recht überzeugt davon das du aus der Sache heil wieder rauskommst. Das Gericht kann sich da nicht einfach drüber hinwegsetzen.
Half the fun is learning!

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