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Abwesender Träumer

dabei seit 2016
6 Forenbeiträge

  Geschrieben: 16.11.16 23:01
Seit langem bin ich bereits passiver Leser auf diesem Board und habe immer viele Informationen zu den verschiedensten Themen gefunden.
Dafür schon mal ein großes Lob an euch.
Ich wünschte es gäbe einen schöneren Grund dafür, dass ich nun auch aktiv werde.

Es geht darum, dass ein Bekannter einen Brief von den grünen Männern bekommen hat.
"Vorladung bezüglich Verstoß gegen § 29 BtmG im Jahr 2014". Er hat nicht wirklich damit gerechnet und ist jetzt ziemlich unsicher was er tun sollte. Ihm wird vorgeworfen Betäubungsmittel im Internet bestellt zu haben (ohne Mengenangabe).

Er hat möglicherweise damals 10 XTCs bei einem DN Shop bestellt (den Shop gibt es wohl seit 2015 nicht mehr und der bust war wohl auch sehr groß in den Medien). Zu dem Zeitpunkt hat er wohl in NRW gelebt. Den Brief hat er nun allerdings in Hessen erhalten. Möglicherweise ging die Bestellung an eine Packstation. Jegliche Kommunikation von ihm war verschlüsselt und er hat wohl BTC benutzt. Er hat keinerlei Vorstrafen oder anderen bisherigen Kontakt mit dem Gesetz.

Ich habe mich selber schon ein bisschen im Forum umgeschaut und ihm danach geraten, nicht zum Vorladungstermin zu erscheinen, da man sich dort wohl nur tiefer in die Sache reinreiten kann.

Er ist nun ziemlich ratlos und fragt sich was er tun soll.

- Erstmal abwarten und schauen was als nächstes kommt?
- Droht ihm eine HD?
- Sollte er jetzt schon einen Anwalt einschalten, obwohl es sich bisher "nur" um eine Vorladung handelt?
- Mit was für Kosten muss er bei einer Erstberatung seitens eines Anwalt rechnen? Kostet das überhaupt was? Er hat leider nicht besonder viel Geld zur Verfügung.
- Er fragt sich, ob es bezüglich der Beweislage problematisch ist, dass er möglicherweise an eine Packstation bestellt hat?
- Er will vor allem auch verhindern, dass er Probleme mit seinem Führerschein bekommt. Würde eine mögliche Einstellung auch bedeuten, dass er keine Konsequenzen bezüglich seines Führerscheins machen muss?

Mein Bekannter würde sich wirklich riesig freuen, wenn ihr ihm weiterhelfen könnt. Er schiebt sich gerade etwas Filme, da das alles plötzlich aus heiterem Himmel kam. Auch die kleinste Info leite ich an ihn weiter.
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2013
238 Forenbeiträge

  Geschrieben: 16.11.16 23:31
Ruhig bleiben und Füße still halten. Sicherheitshalber die Bude sauber machen. Sobald irgendwas von den Bullen kommt höflich bleiben aber keine Auskunft geben. Falls tatsächlich was passiert Anwalt, ohne geht's nicht aber erstmal würde ich mir keine Sorgen machen.
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2016
6 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.11.16 00:07
Hausdurchsuchung ist unwahrscheinlich. Wär vor dem Schreiben passiert. Trotzdem aufräumen.

Führerschein (meine Erfahrung in einem anderen Bundesland): Die Führerscheinstelle wird aktiv, wenn sie Anhaltspunkte hat, dass er Betäubungsmittel konsumiert hat. Bei Einstellung des Verfahrens dürfte ihm eigentlich nix passieren, aber die Polizei gibt gern mal Infos an weiter.Wenn die Führerscheinstelle davon Wind bekommt, schreibt sie ihn an und verlangt, dass er seine Fahrtauglichkeit nachweist. Dann hat er zwei Wochen, um den Lappen abzugeben oder freiwillig einen Drogentest vorzulegen. Die Aufforderung zum Test kommt aber zu kurzfristig, um fristgerecht auf ein negatives Ergebnis zu kommen. Mein Tipp: er soll jetzt schon - für alle Fälle - den Konsum bis auf Weiteres einstellen.

Viel Erfolg!
 
Abwesender Träumer



dabei seit 2009
1.593 Forenbeiträge
2 Tripberichte

  Geschrieben: 17.11.16 00:14
Meine Vorredner haben ja schon das Wesentliche gesagt. Nichts ohne Anwalt sagen, erst n Anwalt einschalten, wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, auch zu HD und Lappen kann ich nur zustimmen.
Falls dein Bekannter wirklich wenig Geld hat, weil er zB harzt, kann er Prozesskostenhilfe beantragen. In einem Strafverfahren von einem Anwalt vertreten werden ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht.
You know what a miracle is. Another world's intrusion into this one.
Where revolutions break out spontaneously and leaderless, and the soul's talent for consensus allows the masses to work together without effort, automatic as the body itself.
Ex-Träumer
  Geschrieben: 17.11.16 09:18
Wie soll man jemand einen Rat geben, wenn die Angaben zur Sache schon zumindest fraglich sind.
Fast jedesmal, wenn solch eine Anfrage kommt, handelt es sich um einen Bekannten, der die Brösel hat. Selten ist es die Person, die nachfragt ...
Ein immer wiederkehrendes Muster.
Wäre ja grundsätzlich auch egal. Gäbe es da nicht die Notwendigkeit, die ganze Story so zu erzählen, als ginge sie einen ja nur am Rande an. Diese verändert die Schilderung, paßt sie an.
Man bedenke, wie groß der Unterschied der Wahrnehmung ist, wenn man
a) selbst und direkt betroffen ist
b) das Ganze nur von außen erlebt bzw sogar nur erzählt bekommt
Ein plakatives Beispiel: Wer liebt, nimmt die Liebe ganz anders wahr als jemand, der nur zusieht, wie jemand Liebe empfindet. Schildern beide, was sie wahrnehmen, werden die Schilderungen bei allen Parallelen sehr unterschiedlich ausfallen.
Das macht es wirklich fast unmöglich, sich ein Bild zu machen. Ohne dieses Bild der Situation kann aber keiner helfen bzw Tipps geben, außer den Basics wie Mund halten etc. Die ganze Geschichte wird also zum Blahblah, zum Tratsch. Wir sind in einem Forum, da gehört Tratsch dazu, klar ...
Andererseits sind Probleme mit den Behörden ein ernstes Thema.
Ein guter Rechtsanwalt reagiert übrigens auch so - er mag es nicht, wenn Andere vorgeschoben werden, wenn man ihm gegenüber verschwiegener ist als Bullen oder Richtern gegenüber. Wie soll er eine Strategie entwickeln, wenn er selbst hinter's Licht geführt wird ?
Darum machen viele den Kopf zu, lassen sich anlügen und kassieren. Sind sie halt schlechte Anwälte in den Augen der Klienten. Geld stinkt nicht. Von einem guten Anwalt gibt's ne Kopfwäsche, wenn der bemerkt, daß was faul ist an der Schilderung seines Klienten.
Ich erhebe keinen Anspruch darauf, Recht zu haben, vielleicht ist gerade diese Anfrage wirklich für einen Bekannten. Sorry dann, aber dann werden meine Worte nicht wehtun ;-)
Aber es muß einmal gesagt werden, daß dieses someone but not me sich zum Spaßen eignet, wenn man es also mit einem Smiley ;-) versieht. Völlig ungeeignet ist es in Situationen wie der gegenständlichen.
Alles Gute jedenfalls dem/den Betroffenen !
LG road

 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2016
6 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.11.16 09:22
zuletzt geändert: 17.11.16 09:37 durch Kopfstand (insgesamt 1 mal geändert)
Vielen Dank schon für eure Antworten. Er ist euch sehr dankbar.

Sollte er den Vorladungstermin telefonisch absagen oder einfach gar nicht darauf reagieren? Es gibt wohl so Horrorberichte das die bei keiner Reaktion doch plötzlich bei einem Zuhause aufgetaucht sind.

Entstehen für ihn irgendwelche Nachteile wenn er einen Anwalt erst nach dem Vorladungstermin, wenn bereits eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl (die wurden ja insbesondere in dem Fall dieses Shops öfters einfach so mit Geldbußen versandt) vorliegt, einschaltet?

Glaubt ihr, dass die Beweislage für ihn schlechter aussieht, da er wahrscheinlich die Ware an eine Packstation und nicht eine Hausadresse geschickt hat? (Wie lange speichert die DHL eigentlich so Trackinginfos?)

Hat vielleicht noch irgendwer Erfahrungen mit der Führerscheinstelle in Hessen?

Nochmals danke für eure Hilfe, es beruhigt ihn etwas.

Road schrieb:
Wie soll man jemand einen Rat geben, wenn die Angaben zur Sache schon zumindest fraglich sind.
Fast jedesmal, wenn solch eine Anfrage kommt, handelt es sich um einen Bekannten, der die Brösel hat. Selten ist es die Person, die nachfragt


Danke für deinen Einwand. Ich kann dich verstehen. Du kannst dir sicher sein, dass er einem Anwalt alles haargenau so schildern würde, wie es geschehen ist, ohne jemanden vorzuschieben. Allerdings findet ein Gespräch mit einem Anwalt unter Geheimhaltung statt und nicht wie hier öffentlich einsehbar im Internet. Aus diesem Grund möchte er hier nicht selber sprechen. Man kann aber davon ausgehen dass die geschilderten Informationen ausreichen, um sich ein detailliertes Bild zu machen. Falls nicht, dann bitte nachfragen.
Ich dachte eigentlich, dass mit sowas auf diesem Board verständlich umgegangen wird. Zumindest habe ich es auch in vielen anderen Themen bereits so beobachtet.
 
Moderator

dabei seit 2009
1.498 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.11.16 11:40
Hi

Ich war in einer ganz ähnlichen Lage, es ging auch um 10 Teile von 2014. Die Vorladung kam unerwartet, zum Glück ohne HD. Bis auf eine Exel File, bei der mein Name aufgetaucht ist, gab es keinerlei Beweise. Ich hab sofort einen Anwalt eingeschaltet der es dann geschafft hat gegen eine Auflage von 100 Euro das Verfahren einzustellen, bevor es zu einem Strafbefehl kam. Zusätzlich zu den Anwalt kosten von etwa 630 Euro.

Damit bin ich fein raus, habe keine Vorstrafen und keinen Stress wegen dem blöden Führerschein.

Ich kenne andere Fälle, die ohne Anwalt dann einen Strafbefehl zwischen 1200 bis 3000 Euro bekommen haben. Das hängt davon ab, wie viel man verdient. Teilweise haben die Leute auch zusätzlich noch Probleme mit der Führerscheinstelle bekommen und mussten nur MPU. Deswegen wäre es meiner Meinung nach schlau, sich schon einen Anwalt mal rauszusuchen.

Ich denke ein Anwalt hat mehr Chancen richtig zu reagieren, um so früher er eingeschaltet wird. Für mich hat es sich auf jeden Fall gelohnt, eine Vorstrafe (und dazu hätte es kommen können) wären mein berufliches Ende gewesen.

Viel Glück.
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2016
6 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.11.16 13:57
Hauselv schrieb:
Ich war in einer ganz ähnlichen Lage, es ging auch um 10 Teile von 2014. Die Vorladung kam unerwartet, zum Glück ohne HD. Bis auf eine Exel File, bei der mein Name aufgetaucht ist, gab es keinerlei Beweise. Ich hab sofort einen Anwalt eingeschaltet der es dann geschafft hat gegen eine Auflage von 100 Euro das Verfahren einzustellen, bevor es zu einem Strafbefehl kam. Zusätzlich zu den Anwalt kosten von etwa 630 Euro.


Danke Hauselv für deinen Beitrag.
Das bedeutet du hast erst gar nicht auf eine "automatische" Einstellung seitens der Staatsanwaltschaft spekuliert sondern bist sofort mit Erhalt der Vorladung zum Anwalt gegangen?
Die Auflage von 100€ kommt aber keinem Schuldeingeständnis gleich oder? Weißt du ob du in irgendeiner BtmG Kartei vermerkt wurdest oder ähnliches? Du hattest durch den Anwalt ja wahrscheinlich mehr einblick.

Von diesen anderen Fällen habe ich auch gelesen, allerdings kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass es bei denen auch ausschließlich um den Namen in der Excel File ging. Soll ja auch Leute geben die ihre Privatmailadresse genutzt haben oder ähnliche "Fehler" begangen haben. Weil nur der Name in ner Excel Tabelle darf doch eigentlich nicht für einen Strafbefehl/Anklage reichen?!

Mein Bekannter fragt sich halt gerade ob es wirklich nötig ist so viel Geld in die Hand zu nehmen. 730€ ist halt schon happig.

Gibt es andere Nutzer die Erfahrungen mit eingestellten Verfahren haben ohne eingeschalteten Anwalt? Oder geht es in dieser Sache wirklich nur darum ein Exempel zu statuieren und die Leute zu verschrecken?
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2015
88 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.11.16 14:43
Hauselv schrieb:
Hi

Ich war in einer ganz ähnlichen Lage, es ging auch um 10 Teile von 2014. Die Vorladung kam unerwartet, zum Glück ohne HD. Bis auf eine Exel File, bei der mein Name aufgetaucht ist, gab es keinerlei Beweise. Ich hab sofort einen Anwalt eingeschaltet der es dann geschafft hat gegen eine Auflage von 100 Euro das Verfahren einzustellen, bevor es zu einem Strafbefehl kam. Zusätzlich zu den Anwalt kosten von etwa 630 Euro.
.


Kurze Frage.
Diese Excel Tabelle. So eine ist mir auch mal begegnet und ich fand es ziemlich krass, dass die Staatsanwaltschaft die ohne jede Anonymisierung rausgegeben hat.

Da standen etliche Namen drin und wenn ich mir vorstelle, dass jeder von denen die komplette Excel Liste mit Namen und Bestellung bekommen hat, dann wird etwas übel. Finde ich Datenschutzmäßig ziemlich krass.
War das bei dir auch so, dass du die komplette Tabelle mit allen Namen und Adressen bekommen hast?


 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 17.11.16 14:48
Ich kenne auch jemanden, der eine Vorladung mit einem Datum von 2014 erhielt mit dem Vorwurf Betäubungsmittel gekauft zu haben. Die Vorladung kam bereits vor 8 Monaten an, und er hat darauf gesetzt, dass das Verfahren eingestellt wird. Nachdem er sich aber eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit dafür ausgerechnet hat (er ist zwar nicht vorbestraft, aber hat bereits eine Hausdurchsuchung gehabt wo eine geringe Menge Gras sichergestellt wurde) und man immer häufiger von Strafbefehlen in dieser bestimmten Sache hört, hat er sich heute dazu entschlossen doch einen Anwalt zu kontaktieren und nicht auf das Glück zu setzen. Es lohnt sich, das Geld auf den Tisch zu legen, wenn man eine Vorstrafe eventuell abwenden kann oder zumindest beim rechtskräftigen Strafbefehl die Tagessatzhöhe der Geldstrafe an sein Einkommen anpassen kann. Nicht selten kommt das zusammen mit den Anwaltskosten dann sogar günstiger.

Zitat:
Oder geht es in dieser Sache wirklich nur darum ein Exempel zu statuieren und die Leute zu verschrecken?


Genau darum geht es, die Staatsanwaltschaft reibt sich die Hände weil sie endlich an die ganzen Internetkäufer dran kommt. Es wird mit aller Härte auch gegen Käufer von geringen Mengen vorgegangen. Ich habe gehört, dass AMG-Verstöße nicht geahndet werden, nur BTMG-Verstöße.
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2016
6 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.11.16 14:53
drug schrieb:
Es lohnt sich, das Geld auf den Tisch zu legen, wenn man eine Vorstrafe eventuell abwenden kann oder zumindest beim rechtskräftigen Strafbefehl die Tagessatzhöhe der Geldstrafe an sein Einkommen anpassen kann.


Weißt du wie der Kostenvoranschlag des Anwalts für ihn aussieht?
 
Ex-Träumer
  Geschrieben: 17.11.16 14:59
Ich werd ihn mal fragen wenn er Genaueres weiß, dem fällt gerade die Decke auf den Kopf. Habe ihm dazu geraten sich einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu holen. Das ist aber nur was für Geringverdiener, ich weiß nicht wie es bei dir aussieht?

Werde mich noch mal melden
 
Moderator

dabei seit 2009
1.498 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.11.16 18:31
Wenn es sich um den bekannten Darknet Fall handelt, der auch fett in der Press war, kommt man mit zwischen 600-800 Euro aus. Für mich war der Spaß also mit Anwalt günstiger, als häte ich einen Strafbefehl bekommen.

Und ja, ich hab die komplette Exel Liste bekommen. Insgesamt waren es ca 60-70 Seiten in der Akte, incl Wohnungsbauplan des Verkäufers.
 
Abwesender Träumer

dabei seit 2015
88 Forenbeiträge

  Geschrieben: 17.11.16 18:51
Hauselv schrieb:
Und ja, ich hab die komplette Exel Liste bekommen. Insgesamt waren es ca 60-70 Seiten in der Akte, incl Wohnungsbauplan des Verkäufers.


Finde ich ziemlich heftig von der Staatsanwaltschaft. IMO einfach illegal...

Würde ja klagen, wenn ich nur irgendeinen Schaden vorweisen könnte.


Achja btw.
Es ist durchaus möglich völlig ohne Strafe aus der Nummer rauszukommen.
Solange man euch nicht beweisen kann, dass ihr was bestellt habt, müsst ihr auch nix zahlen.
Die versuchen trotzdem einem ne Strafe aufzubrummen aber vor Gericht kommen die damit nie durch.
 
» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2016
6 Forenbeiträge

  Geschrieben: 18.11.16 00:19
@drug: Er wäre dir auf jeden Fall sehr dankbar falls du da was rausfinden könntest. Er ist Student, hat also auch nicht besonders viel Geld. Aber für einen Beratungsschein qualifiziert er sich damit wahrscheinlich nicht.

@hauselv: 600-800 ist ja sogar okay im Anbetracht der Tatsache was die einem Versuchen da anzuhängen. Nichtsdestotrotz finde ich es wirklich happig wenn man bedenkt, dass die komplette Ermittlung eigentlich nur auf Indizien fußt. Aber wer will schon bis vor Gericht gehen und dort dann keinen Anwalt neben sich haben? Wahrscheinlich eher die wenigsten. Es wäre echt interessant zu erfahren ob eine Einstellung gegen Auflage (wie z.B. die 100€) gleichzusetzen ist zu einem Freispruch oder welche Unterschiede es da gibt.

@Just4Fun: Ich stimme dir im Bezug auf die Veröffentlichung der Akten voll zu. Scheinbar werden die sogar teilweise per Mail verschickt. Das kann ja eigentlich auch nicht rechtens sein.
Wenn man wirklich nichts zahlen will muss man halt echt riskieren alleine vor Gericht zu gehen. Aber das kann möglicherweise halt auch voll nach hinten losgehen. Die meisten Anwälte scheinen ja zu versuchen das Problem aus der Welt zu schaffen bevor man vor Gericht muss.
 

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