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Abwesender Träumer

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6 Forenbeiträge

  Geschrieben: 08.12.17 19:33
Hallo zusammen,

ist die Einfuhr von RCs nach Deutschland aus einem anderen EU-Land (z.B. Spanien, Holland, Polen, usw...) legal, falls das RC weder vom BtmG noch vom NPSG erfasst ist? Ich denke da an das AMG...

Laut dem EuGH-Urteil von 2014 sind ja RCs keine Arzneimittel mehr, somit müsste es eigentlich legal sein. Aber wie sieht es in der Praxis aus?

Hatte jemand nach 2014 schon mal Probleme mit dem AMG bei der Einfuhr von RCs aus einem EU-Land?

Und wie ist es, wenn einem der Konsum der RCs nachgewiesen / unterstellt wird?

VG
 
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 08.12.17 20:35
Dass das AMG auf psychoaktive Substanzen angewendet wird, ist seit dem EuGH-Urteil von 2014 vorbei. Sollten die eingeführten Verbindungen wirklich unter keiner der beiden genannten Gesetze fallen, musst du natürlich keine Sanktionen befürchten. Bedenke jedoch, dass eine Vielzahl der angebotenen Produkte unter "falscher Flagge" verschickt werden und sollten sich unter den von dir bestellten Produkten ein BtM oder NpS befinden, wirst du dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
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Traumländer



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  Geschrieben: 08.12.17 21:21
Ich zitiere mal von der Seite neuepsychoaktivesubstanzen
„Neben den hier aufgelisteten Substanz [sic] sind außerdem auch alle Ester, Ether und Molekülverbindungen der gelisteten Drogen und Stoffe mit einem 0,001%igen Gehalt an illegalen Betäubungsmitteln illegal.
Dies sorgt dafür, dass auch einige Stoffe in Deutschland verboten sind, die nicht explizit im Betäubungsmittelgesetz erwähnt werden!

Beispiele hierfür sind 4-AcO-DMT (da es ein Ester von Psilocin ist) und ALD-52 (da es schnell zu LSD-25 zerfällt und der LSD-Gehalt dementsprechend normalerweise 0,001% übersteigt).“
Ich kenne mich damit aber nicht so wirklich aus, hätte es nur von ein paar Tagen gelesen und dachte es passt hier vielleicht rein. Ich empfehle aus Anonymitätsgründen die Sendung an eine Postfiliale zu schicken, dort kann man sie postlagernd Hinschicken (mehr Infos auf der Seite der Post) und Briefe, was in der Regel die Versand Methode bei RC’s ist, ohne Angabe eines Namens abholen.

 
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Abwesender Träumer

dabei seit 2012
6 Forenbeiträge

  Geschrieben: 09.12.17 00:25
Danke für die Infos und Tipps. Allerdings sind mir noch drei Sachen unklar:

1. Wenn die eingeführte Verbindung eindeutig nicht unter das BtMG, NPSG (und AMG) fällt, macht sie dann ein nachgewiesener / unterstellter KONSUM zum Arzneimittel? Ich lebe in Bayern, und hier wird einem grundsätzlich eine Konsumabsicht unterstellt, wenn man schon mal mit Drogen zu tun gehabt hat...

2. Wenn man ein Produkt unter "falscher Flagge" geliefert bekommt, kann man doch eigentlich nichts dafür. Ist das wirtklich strafbar? Falls ja, mit welcher Rechtsgrundlage? Ich kann ja nachweisen, was ich bestellt habe. Hier fehlt eindeutig der Vorsatz und m.E. auch eine Fahrlässigkeit. Somit sollte es eigentlich nicht strafbar sein, oder?

3. Wenn die eingeführte Verbindung schon mal als Arzneimittel verwendet oder daran geforscht wurde, fällt sie dann unter das AMG? Ich denke z.B. an Benzos wie Pyrazolam oder Clonazolam.

VG
 
Abwesender Träumer



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322 Forenbeiträge

  Geschrieben: 09.12.17 01:18
Beim online Bestellen von RC´s oder auch Drogen im allgemeinen verstehe ich seit jeher einen ganz grundlegenden Faktor noch nicht: Wieso liegt hier das Risiko derart stark beim Empfänger, und nicht beim Versender, also dem Vendor? Der Empfänger hat ja die Stoffe noch nicht einmal besessen, der Versender/Vendor hingegen ganz offensichtlich schon. Wieso wird also nur in die Richtung des Empfängers ermittelt, und nicht in die Richtung des Versenders?
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Abwesender Träumer

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243 Forenbeiträge

  Geschrieben: 09.12.17 08:56
PhilMontana schrieb:
Wieso wird also nur in die Richtung des Empfängers ermittelt, und nicht in die Richtung des Versenders?


Weil die Vendoren in Ländern sitzen, in denen die Substanzen legal sind und sie nur für "research" zwecke verkauft werden.


Wobei es auch schon genügend Vendoren gab die hochgenommen wurden und danach die Kunden besuch bekamen.
 
Abwesender Träumer



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322 Forenbeiträge

  Geschrieben: 09.12.17 15:39
Alles klar, verstehe!
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Abwesender Träumer



dabei seit 2012
217 Forenbeiträge

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  Geschrieben: 09.12.17 20:17
BungaBunga schrieb:
Wenn die eingeführte Verbindung eindeutig nicht unter das BtMG, NPSG (und AMG) fällt, macht sie dann ein nachgewiesener / unterstellter KONSUM zum Arzneimittel? Ich lebe in Bayern, und hier wird einem grundsätzlich eine Konsumabsicht unterstellt, wenn man schon mal mit Drogen zu tun gehabt hat...


Siehe dritte Frage, bzw. die Antwort dazu!

BungaBunga schrieb:
Wenn man ein Produkt unter "falscher Flagge" geliefert bekommt, kann man doch eigentlich nichts dafür. Ist das wirtklich strafbar? Falls ja, mit welcher Rechtsgrundlage? Ich kann ja nachweisen, was ich bestellt habe. Hier fehlt eindeutig der Vorsatz und m.E. auch eine Fahrlässigkeit. Somit sollte es eigentlich nicht strafbar sein, oder?


Die Rechtsgrundlage ist das Betäubungsmittelgesetz und vermutlich wird man im Fall der Fälle damit argumentieren, dass jeder weiß wie es um die Qualität dieser Produkte steht. Wenn du dir mal Medienberichte zu der Thematik anschaust, dann wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Qualität nicht gesichert ist und in den vermientlich legalen Produkten Betäubungsmittel vorkommen können. Jede Aufklärungsaktion zu dem Thema erwähnt das Problem, weshalb ich schwer davon ausgehe, dass man ein "Das wusste ich nicht!" so einfach akzeptiert.
Vielleicht kann da ein guter Anwalt was drehen, aber ob das dann so einfach akzeptiert wird, wage ich zu bezweifeln.

BungaBunga schrieb:
Wenn die eingeführte Verbindung schon mal als Arzneimittel verwendet oder daran geforscht wurde, fällt sie dann unter das AMG? Ich denke z.B. an Benzos wie Pyrazolam oder Clonazolam.


Ich denke, das EuGH-Urteil hat ganz klar festgelegt, was als Arzneimittel angesehen werde kann und was nicht. Diesbezüglich können Substanzen die in Arzneimitteln keine Verwendung finden, auch nicht als Arzneimittel angesehen werden. Dies gilt auch dann nicht, wenn sie früher einmal innerhalb von Arzneimitteln Verwendung fanden, zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht mehr verwendet werden. Substanzklassen sind auch keine Arzneimittel, von daher erübrigt sich die Frage nach den einzelnen Benzodiazepinen.
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» Thread-Ersteller «
Abwesender Träumer

dabei seit 2012
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  Geschrieben: 10.12.17 02:18
@ Legal High

Danke für deine Antworten, was das AMG betrifft ist jetzt alles klar.

Nur bin ich jetzt etwas verwirrt, was du mit Produkten unter "falscher Flagge" gemeint hast.
Wenn du Badesalze oder Räuchermischungen damit gemeint hast, dann ist es natürlich klar. Da weiß man ja nie, was genau drin ist und dann ist eine Bestellung natürlich "russisches Roulette". Bei Reinsubstanzen sieht es da aber m.E. anders aus.

Beispiel: Ich bestelle bei einem holländischen Vendor z.B. RTI-111 (weder BTM noch NPS), und vertraue auf die vom Vendor zur Verfügung gestellten Analysezertifikate. Daraus geht hervor, dass keine BTM oder NPS enthalten sind.

Wenn dem jetzt doch so ist, kann man mir m.E. weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit vorwerfen.
Ich habe alles mir mögliche getan um zu vermeiden, dass ich verbotene Substanzen einführe.

Wenn jetzt der StA mit irgendwelchen Medienberichten kontert, die man kennen müsse, dann finde ich das eher dürftig... Ich persönlich kenne zwar einige Medienberichte über die Gefährlichkeit von Badesalzen, Räuchermischungen und auch die ein oder andere Reinsubstanz.

Aber dass legale RCs auch BTM als Verunreinigung enthalten können, habe ich so noch nicht in einem Bericht gesehen oder gelesen. Von Stoffen wie ALD-52, die zu einem BTM zerfallen können, sollte man natürlich die Finger lassen.

Wie auch immer... du hast mir mit deinen Ausführungen sehr geholfen.

Vielen Dank und VG
 
Abwesender Träumer

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63 Forenbeiträge

  Geschrieben: 10.12.17 09:25
Das NpSG so so oder so recht schwammig formuliert:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 3 Absatz 1

1.

mit einem neuen psychoaktiven Stoff Handel treibt, ihn in den Verkehr bringt oder ihn einem anderen verabreicht oder

2.

einen neuen psychoaktiven Stoff zum Zweck des Inverkehrbringens

a)

herstellt oder

b)

in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.


https://www.gesetze-im-internet.de/npsg/BJNR261510016.html

Wobei "inverkehrbringen" im deutschen recht sehr weitläufig ausgelegt wird.

Ich habe mit Jura nichts am Hut, bin aber der Meinung, dass der Text besagt, dass es zwar veboten ist, einen Stoff der unter das NpSG fällt nach Deutschland einzuführen, es aber nur Strafbar ist, wenn man ihn inverkehr bringt oder bringen möchte. Sollte man ihn nicht inverkehrbringen wollen, würde der Stoff eingezogen und vernichtet. Das gilt natürlich nur für kleine Mengen.

ABER VORSICHT! ICH BIN KEIN ANWALT! Verlasst euch also nicht darauf.

Wir werden wohl die Rechtssprechung abwarten müssen. Aber vielleicht kann ich dazu bald mehr sagen. Ein lieferung von mir, kommt nicht an und hängt eventuell beim Zoll, eine kleine Menge, werde euch dann berichten.

ABER VORSICHT! ICH BIN KEIN ANWALT! Verlasst euch also nicht darauf.

Mein Arsch spricht Wookiee
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 10.12.17 13:36
BungaBunga schrieb:
Nur bin ich jetzt etwas verwirrt, was du mit Produkten unter "falscher Flagge" gemeint hast.
Wenn du Badesalze oder Räuchermischungen damit gemeint hast, dann ist es natürlich klar. Da weiß man ja nie, was genau drin ist und dann ist eine Bestellung natürlich "russisches Roulette". Bei Reinsubstanzen sieht es da aber m.E. anders aus.


Ich kann dein Unverständnis absolut nachvollziehen, denn ich kann die von mir getätigte Erklärung auch nicht nachvollziehen. Es ist aber nunmal so, dass es uns genau so von einem uns bekannten ehemaligen Staatsanwalt mitgeteilt wurde und unabhängig davon wie du, ich, Person X oder Person Y es sieht, der Staatsanwalt erhebt die Anklage. Man muss auch immer bedenken, dass es hier um psychoaktive Substanzen geht und es scheint so, als ob sich unsere Gesellschaft noch nicht auf dem modernen Level befindet auf dem sie vorgibt zu sein. Würde es um andere Güter gehen, würde man vermutlich von einen klassischen Betrugsversuch reden, denn schließlich versucht man die etwas anzudrehen was nicht das ist das es sein soll. Anstatt in diese Richtung zu ermitteln, nimmt geht man den Weg des geringsten Widerstandes und bestraft das eigentliche Opfer. Beim Thema psychoaktive Substanzen werden analoge Sachverhalte eben völlig anders wahrgenommen.

BungaBunga schrieb:
Aber dass legale RCs auch BTM als Verunreinigung enthalten können, habe ich so noch nicht in einem Bericht gesehen oder gelesen. Von Stoffen wie ALD-52, die zu einem BTM zerfallen können, sollte man natürlich die Finger lassen.


Das 1P-LSD oder ALD-52 einfach so, oder bei ungeeigneter Lagerung zu LSD zerfallen bezweifle ich. Um dies Abzusichern, müsste man Stabilitätstest durchführen, aber mir ist nicht bekannt, dass dies in der Vergangenheit von irgendjemandem durchgeführt wurde.
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  Geschrieben: 10.12.17 14:38
Legal High schrieb:
Das 1P-LSD oder ALD-52 einfach so, oder bei ungeeigneter Lagerung zu LSD zerfallen bezweifle ich. Um dies Abzusichern, müsste man Stabilitätstest durchführen, aber mir ist nicht bekannt, dass dies in der Vergangenheit von irgendjemandem durchgeführt wurde.

Das wurde von mehreren "Größen" des Faches ebenfalls schon stark angezweifelt. Ich glaube sogar Nick Sands selbst hat gesagt, er wüsse gar nicht sicher, ob es so war.
Dieses "Gerücht" wurde in die Welt gesetzt damit er und die Brotherhood of Love nicht in den Knast kommen, da sie nur das legale ALD-52 hergestellt hätten. Dafür braucht(e) man allerdings irgendwann mal in der Synthese LSD, weswegen sie trotzdem verknackt worden sind.

"Immer wieder, wenn ich aus dem Leib aufwache in mich selbst, lasse ich das andere hinter mir und trete ein in mein Selbst; ich sehe eine wunderbar gewaltige Schönheit und [...] bin in eins mit dem Göttlichen" (Plot. IV.8.6)
Moderator



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  Geschrieben: 10.12.17 15:27
AFAIK kann man 1-A/P-LSD herstellen, ohne vorher LSD zu haben, indem man die Lysergsäure acyliert, bevor man damit das Amid bildet.
"Kleinbürgerlich biegen die Rechten,
das bürgerliche Recht zum eigenen Besten,
Spielen die Opfer, in weissen Westen,
geschneidert aus tiefbraunen Uniformresten."

Arbeitstitel Tortenschlacht - Ernst der Lage
Abwesender Träumer



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  Geschrieben: 10.12.17 16:46
20fox schrieb:
Das wurde von mehreren "Größen" des Faches ebenfalls schon stark angezweifelt. Ich glaube sogar Nick Sands selbst hat gesagt, er wüsse gar nicht sicher, ob es so war.


Sand und Scully haben nur Acid hergestellt, das mit dem ALD-52 war nur eine Verteidigungsstrategie.
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  Geschrieben: 12.12.17 02:18
Legal High schrieb:
Es ist aber nunmal so, dass es uns genau so von einem uns bekannten ehemaligen Staatsanwalt mitgeteilt wurde und unabhängig davon wie du, ich, Person X oder Person Y es sieht, der Staatsanwalt erhebt die Anklage.


Danke nochmal für deine Ausführungen. Genau sowas bestätigt mal wieder, dass wir in keinem Rechtsstaat leben. Aber wir sind gerade mitten im Umbruch und das alte System bäumt sich nochmal so richtig auf, bevor es (hoffentlich bald) gegen die Wand fährt ;-)

Und dann gibt es glaub ich auch Hoffnung, dass Drogen in Zukunft anders gesehen werden. Ein Anfang wäre die Cannabis-Legalisierung...
 

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