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Traumländer

dabei seit 2017
7 Forenbeiträge

  Geschrieben: 06.11.23 18:00
Hallo zusammen,

Wie der Titel schon sagt würde ich interressehalber mal gerne wissen welche Medikamente die „stärksten/berauschendsten“ in Deutschland zugelassen sind ? Egal in welcher Gruppe: Benzos, Upper, Schmerzmittel, Dissoziativa, Hallozinogene (falls es da überhaupt welche gibt) und sonstige Gruppen in die man Medikamente/Drogen einstufen kann?

Liebe Grüße

Frobby
 
Traumländer



dabei seit 2012
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  Geschrieben: 06.11.23 18:49
Sicherlich gehört sufentanil ganz oben dazu.
Ein Fentanylderivat dass man eigentlich nur in OPs bekommt. Hatte ich letztens, aber die Anästhesie hat mir nicht gegönnt und zuerst Propofol neigeschürt. Antigönnerin war das. Dafür hab ich sie dann rotzevoll beim Aufwachen zugelabert.
Inwiefern es Rauschqualität besitzt kann ich nicht sagen, die Potenz ist jedoch enorm.
Wenige Mikrogramm (Mikro, nicht Milli) reichen bereits. 3,5ug/kg Körpergewicht für eine hypnotische, wahrscheinlich also nicht mehr bewusste Dosierung. Entsprechend sollte man für einen Rausch niedriger ansetzen.

Was ist am berauschendsten? Mich hat selten etwas so räudig besinnungslos von mir selbst entfernt wie hohe Dosen Alkohol.

Auch Cannabis kann echt heftig sein und ist zugelassen.

Opium ist zugelassen und Heroin, wären wohl der für mich angenehmste Rausch.

Hm, was am berauschendsten/stärksten ist scheint mir zu subjektiv zu beantworten.
"Immer wieder, wenn ich aus dem Leib aufwache in mich selbst, lasse ich das andere hinter mir und trete ein in mein Selbst; ich sehe eine wunderbar gewaltige Schönheit und [...] bin in eins mit dem Göttlichen" (Plot. IV.8.6)
Traumländer



dabei seit 2011
1.418 Forenbeiträge

  Geschrieben: 07.11.23 08:53
zuletzt geändert: 07.11.23 21:08 durch Double (insgesamt 1 mal geändert)
https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/anlage_iii.html

Hier finden sich alle Substanzen, welche in Anlage III des BtmG gelistet und somit verschreibungsfähig (=> von einer Apotheke beziehbar) sind. Dazu kommen noch einige rezeptfreie/rezeptpflichtige potenziell missbrauchsfähige Stoffe wie Diphenhydramin, Dextromethorphan, Ephedrin und Ketamin.

Edit: Es gibt auch noch die Anlage II, verkehrsfähige, nicht verschreibungsfähige BTM. Diese Stoffe dürfen in der pharmazeutisch-chemischen Industrie verarbeitet und gelagert werden, dürfen aber nicht durch einen Arzt verschrieben werden.
 

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